Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 21.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.06.2004
Eing. Dat. 17.06.2004
Nr. 685
Dez.: I (Klinikum Offenbach)
Neufassung der Allgemeinen Vertragsbedingungen für das Klinikum Offenbach zum 01.07.2004
Magistratsvorlage Nr. 176/04 vom 16.06.2004, DS I (A) 685
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Aufgrund des neuen Abrechnungssystems von Diagnosis Related Groups (DRG) nach
§ 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, der Änderung der gesetzlichen Anforderungen für das Abrechnungsverfahren sowie der Umstellung von DM auf EURO-Beträge, ist eine Überarbeitung der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Klinikums Offenbach erforderlich.
Die vorgenommenen Änderungen sind im Einzelnen der als Anlage beigefügten Synopse zu entnehmen.
Die Betriebssatzung für das Klinikum Offenbach vom 19.12.2001 sieht vor, dass die Entscheidungskompetenz für Vertragsbedingungen zur Regelung von Benutzerverhältnissen des Klinikums Offenbach beim Gesundheitsdezernenten, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung liegt.
Die Betriebskommission des Klinikums Offenbach hat in ihrer Sitzung am 02.06.2004 der Neufassung der Allgemeinen Vertragsbedingungen bereits einstimmig zugestimmt.
Anlage
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.