Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.06.2004

Eing. Dat. 17.06.2004

 

Nr. 688

 

Dez.: II (Amt 60)


Neubau Bushaltestelle Stadtgrenze Frankfurt hier: Projektbeschluss
Magistratsvorlage Nr. 186/04 vom 16.06.2004, DS I (A) 688

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Dem Neubau der Bushaltestelle Stadtgrenze Frankfurt, nach der vom Ing.-Büro
   
Jungkunst, Mömbris, in Zusammenarbeit mit dem Bau- und Planungsamt erstellten
    und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend
    mit 230.000,-- € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2.
Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle: 63000.96330
   
„Neubau Bushaltestelle Stadtgrenze Frankfurt" wie folgt bereit gestellt:

   
Haushallsplan 2004:      193.000,00 €

   
überplanmäßig gem.
    § 100 HGO
                         37.000,00 €

   
Gesamt:                             230.000.00 €

 

    Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch entsprechende
   
Minderausgabe bei der Hh.-Stelle: 63000.96090 „Straßenbau Bieberer Straße
   
zwischen Marktplatz und Großer Biergrund" in gleicher Höhe.

3.
Die entsprechenden Umsetzungen sind im Nachtragshaushalt 2004 vorzunehmen.

4. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen
:

   
Landeszuschuss
   
gem. GVFG/FAG:           128.600,--€
   
Kreditmarktmittel:            101.400,--€

    Gesamt:                     230.000,--€

5. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von
    14.503,38 € sind in den folgenden
Jahren zu veranschlagen.

Begründung:

Mit der Einstellung der Straßenbahnlinie 16 und der damit verbundenen Einrichtung der neuen Straßenbahnendhaltestelle in der Frankfurter Straße ist im Zuge der Bearbeitung des Haltestellenkonzeptes der Stadt Offenbach die Verlegung der Bushaltestelle aus dem August-Bebel-Ring in die Frankfurter Straße vorgesehen.

Der neue Standort der Haltestelle ermöglicht eine direkte Sichtverbindung zur Straßenbahnhaltestelle, einen verbesserten Zugang für die Fahrgäste aus allen Richtungen und die Aufstellung einer Wartehalle. Die Haltestelle wird entsprechend den üblichen Standards behindertengerecht mit Kasseler Sonderbordsteinen hergestellt.

In Verbindung mit der Verlegung der Haltestelle werden folgende weitere Verbesserungen erreicht:

          - Der südlich der Haltestelle anschließende Dreieichpark mit seinem

            umfangreichen, dichten Bewuchs bietet keine Sicherheit für die Busbenutzer

            und wird durch eine aufgelockerte Bepflanzung ersetzt; auch die Einsicht in

            den Park wird hiermit entscheidend verbessert. Die notwendigen

            Wegebeziehungen werden entsprechend dem Standard im Park in

            wassergebundener Decke ausgeführt.

          - Die Taxihalteplätze befinden sich nun in unmittelbarer Nähe der
            Bushaltestelle mit guten Sichtverbindungen.

          - In der Frankfurter Straße liegen noch die Gleisanlagen der
            ehemaligen Straßenbahnlinie, die aus Sicherheitsgründen  
            (Gefährdungen für Radfahrer, Rutschgefahr für Kraftfahrzeuge,
            Unebenheiten in den Fußgängerüberwegen) im Kreuzungsbereich
            ausgebaut werden.

          - Der vorhandene Fußgängerüberweg wird entfernt und hierfür in der
            Laufrichtung der Fußgänger zwei neue Fußgängerüberwege mit der
            Anpassung der Lichtsignalanlage eingerichtet.

          - Entlang des Dreieichrings werden ebenfalls die Gleise der ehemaligen
           
Wendeanlage ausgebaut und ein neuer wassergebundener Weg mit
            Anschluss an das Wegesystem in den Park hergestellt.

          - Die Maßnahme wird abgerundet mit drei überdachten Fahrradabstellanlagen in
           direkter Nähe zur Haltestelle.

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

Über die Maßnahme wurde vom Ing.-Büro Jungkunst, Mömbris und der EVO AG Zusammenarbeit mit dem Bau- und Planungsamt eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 230.000,00 € abschließt.

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen
entsprechend dem Antragstenor
. Die Maßnahme ist förderfähig nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz i.V.m. dem Hessischen Finanzausgleichs-gesetz. Ein entsprechender Zuschussbescheid liegt vor.

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 14.503,38 €.

Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung und Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.