Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 07.07.2004

Eing. Dat. 07.07.2004

 

Nr. 701/1

 

 

Satzung der Stadt Offenbach am Main über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Ergänzung der Gestaltungsfestsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 537 A „Rumpenheim-Süd"
hier: Satzungsbeschluss
Änderungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 07.07.2004,
DS I (A) 701/1



Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Ergänzung der Gestaltungsfestsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 537 A „Rumpenheim-Süd“ (Anlage 1 des Ursprungsantrags) wird § 2 (1) 3. Dacheindeckung wie folgt geändert:

Als Dacheindeckungen sind nur Dachziegel oder Betonsteine in roter oder rotbrauner Farbe, Metalldächer oder extensiv begrünte Dächer zulässig.



Begründung:

Im Baugebiet Rumpenheim-Süd sollte auch extensive Dachbegrünung ermöglicht werden, da diese Vorteile für das Klima, den Natur- und Lärmschutz mit sich bringt. Da jedoch bei vielen Bauherren erhebliche Vorbehalte gegenüber einer Dachbegrünung bestehen, sollte diese nicht bindend festgesetzt werden.

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