Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 21.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 30.08.2004
Eing. Dat. 19.08.2004
Nr. 714
Dez.: II (Amt 60)
Goetheschule
Fenster- u. Fassadensanierung
hier: Projektbeschluss
Magistratsvorlage Nr. 267/04 vom 18.08.2004, DS I (A) 714
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Fenster- u. Fassadensanierung der Goetheschule, nach der von der EEG in
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 21000.94150
Begründung:
Die Fenster in der Goetheschule sind insgesamt in einem abgewitterten und sanierungsbedürftigen Zustand. Die Fenster im 4. Obergeschoss, im Treppenhaus sowie im Kellerbereich sind bereits so stark geschädigt, dass ein Austausch der rd. 70 Fenster unumgänglich ist.
Die übrigen Fenster (rd. 160) benötigen einen Renovierungsanstrich incl. diverser Reparaturen und Nachjustierungen, da ansonsten, je nach Zustand, in Kürze ein Komplettaustausch erforderlich werden würde.
Daneben sind die Entrostung und der Anstrich bzw. die Erneuerung von Fenstergittern im Keller- und Dachgeschoss erforderlich.
Weiterhin zeigt die Putzfassade an diversen Stellen Feuchteschäden. In diesen Bereichen ist auch bereits Putz abgefallen, was bedingt, die gesamte Fassade auf Hohlstellen zu überprüfen, auszubessern und anschließend einen Sanierungsanstrich aufzubringen.
Da für den Anstrich bzw. die Erneuerungsarbeiten im Fensterbereich ein Stahlrohrrahmengerüst benötigt wird, ist es sinnvoll, die Sanierung der Fassade gleichzeitig mit der Fenstersanierung vorzunehmen, um die bei zeitlich getrennter Ausführung zusätzlich erforderlichen Gerüstkosten von rd. 50.000,- € einzusparen.
Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.
Über die Maßnahme wurde von der EEG und in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 360.000,-- € abschließt.
Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).
Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung und Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
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