Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 18.11.2004
16. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 621 mit der Bezeichnung "Parkhaus Klinikum Offenbach, Sprendlinger Landstraße"
hier: 1. Einleitungsbeschluss gem. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 367/04 vom 27.10.2004, DS I (A) 754
Az: 000-0002-01/0437#0585/2004
Ergänzungsantrag SPD, B90/Die Grünen und FWG vom 16.11.2004,
DS I (A) 754/1
Az: 000-0002-01/0437#0608/2004
Beschlusslage:
DS I (A) 754 und DS I (A) 754/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 7,
ist für eine Teilfläche des Klinikums Offenbach, FIst.-Nr. 266/14 und zweier
Teilflächen der Straßenflurstücke der Sprendlinger Landstraße, Flst.-Nrn.
531/2 und 526/1, ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.
Vorhabenträger ist das Klinikum Offenbach.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 621 soll das
Planungsrecht für den Bau eines neuen Parkhauses für das Klinikum
Offenbach, einschließlich der notwendigen verkehrlichen Erschließung,
geschaffen werden.
2. Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB ist umgrenzt:
im Norden: durch eine gedachte Linie in einer Länge von 82,73m, gebildet
durch die südliche Gebäudefassade der psychiatrischen Klinik (Bauteil E) und
deren geradlinige Verlängerung nach Westen bis zur Sprendlinger Landsraße,
im Osten: durch eine gedachte Linie in einer Länge von 89,91m, gebildet
durch den nordwestlichen Abschluss des derzeitigen Klinikhauptgebäudes
(Bauteil Z, Anbau Neurochirugie) und deren geradlinige Verlängerung nach
Norden bis zur südlichen Gebäudefassade der psychiatrischen Klinik,
im Süden: durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke Gem. Offenbach, Flur
7, Flst.-Nr. 311/2, Liegenschaft Sprendlinger Ldstr. 38; Flst.-Nr. 310,
Liegenschaft Frühlingsaustr. 8 und Flst.-Nr. 308/1, Liegenschaft
Frühlingsaustr. 10 sowie der geradlinigen Verlängerung der nördlichen Grenze
des Flurstücks Nr. 308/1 nach Osten bis zum nordwestlichen Abschluss des
derzeitigen Klinikhauptgebäudes (Bauteil Z, Anbau Neurochirugie).
Zum Plangebiet gehört ebenfalls ein Abschnitt der Sprendlinger Landstraße,
begrenzt im Norden durch die südliche Einmündung des Isenburgringes in die
Sprendlinger Landstraße und im Süden durch die Verbindung der nördlichen
Begrenzung der Geishornstraße mit der nördlichen Begrenzung der
Frühlingsaustraße.
Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug
(Anlage 1) dargestellt.
Im Rahmen der endgültigen Beschlussfassung zum B-Plan Nr. 621 ist das nach DS I (A) 719 /1 zu erstellende integrierte Verkehrskonzept der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Außerdem ist eine großflächige Fassadenbegrünung des Parkhauses vorzusehen.
Die Anlage (Kartenauszug) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 754/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Im Rahmen der endgültigen Beschlussfassung zum B-Plan Nr. 621 ist das nach DS I (A) 719 /1 zu erstellende integrierte Verkehrskonzept der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Außerdem ist eine großflächige Fassadenbegrünung des Parkhauses vorzusehen.
DS I (A) 754
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 7, ist für
eine Teilfläche des Klinikums Offenbach, FIst.-Nr. 266/14 und zweier Teilflächen der
Straßenflurstücke der Sprendlinger Landstraße, Flst.-Nrn. 531/2 und 526/1, ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen. Vorhabenträger ist das Klinikum Offenbach.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 621 soll das
Planungsrecht für den Bau eines neuen Parkhauses für das Klinikum Offenbach,
einschließlich der notwendigen verkehrlichen Erschließung, geschaffen werden.
2. Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB ist umgrenzt:
im Norden: durch eine gedachte Linie in einer Länge von 82,73m, gebildet durch die
südliche Gebäudefassade der psychiatrischen Klinik (Bauteil E) und deren geradlinige
Verlängerung nach Westen bis zur Sprendlinger Landsraße,
im Osten: durch eine gedachte Linie in einer Länge von 89,91m, gebildet durch den
nordwestlichen Abschluss des derzeitigen Klinikhauptgebäudes (Bauteil Z, Anbau
Neurochirugie) und deren geradlinige Verlängerung nach Norden bis zur südlichen
Gebäudefassade der psychiatrischen Klinik,
im Süden: durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke Gem. Offenbach, Flur 7,
Flst.-Nr. 311/2, Liegenschaft Sprendlinger Ldstr. 38; Flst.-Nr. 310, Liegenschaft
Frühlingsaustr. 8 und Flst.-Nr. 308/1, Liegenschaft Frühlingsaustr. 10 sowie der
geradlinigen Verlängerung der nördlichen Grenze des Flurstücks Nr. 308/1 nach
Osten bis zum nordwestlichen Abschluss des derzeitigen Klinikhauptgebäudes
(Bauteil Z, Anbau Neurochirugie).
Zum Plangebiet gehört ebenfalls ein Abschnitt der Sprendlinger Landstraße,
begrenzt im Norden durch die südliche Einmündung des Isenburgringes in die
Sprendlinger Landstraße und im Süden durch die Verbindung der nördlichen
Begrenzung der Geishornstraße mit der nördlichen Begrenzung der
Frühlingsaustraße.
Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug (Anlage 1)
dargestellt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 19.11.2004
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung