Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

 

Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 16.08.2004

Eing. Dat. 24.06.2004

 

Nr. 629/101

 

Dez.: I



Konsequenzen aus dem Votum der Störfallkommission
hier: Beschluss der Stv.-Vers. vom 12.02.2004, DS I (A) 629
dazu: Magistratsvorlage Nr. 200/04 vom 23.06.2004




Die Stv.-Vers. hat nachfolgenden Beschluss gefasst und an den Magistrat unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung gesandt:


1.     Die Stadtverordnetenversammlung hat mit großem Interesse das Votum einer
        Arbeitsgruppe der Störfallkommission zur Unverträglichkeit des Chemiewerks
        Ticona mit dem Bau der Nordwestbahn am Frankfurter Flughafen zur Kenntnis
        genommen und sieht sich in ihrer Beschlussfassung vom 24. August 2000, mit der
        sie sich einstimmig gegen den Bau einer Nordbahn im Kelsterbacher Wald
        ausgesprochen hat, bestätigt. Daher werden die Offenbacher Landtags-
        abgeordneten, die Offenbacher Mitglieder in der Regionalen Planungsversammlung
        Südhessen (RVS) und der Offenbacher Staatsminister aufgefordert, sich für den
        Abbruch des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau des Flughafens Frankfurt
        und für die Diskussion von Vorhabensalternativen im weiteren Umfeld des
        Flughafens Frankfurt einzusetzen.

2.     Die Fraport AG wird aufgefordert, ihren vorliegenden Planfeststellungsantrag
        zum Ausbau des Flughafens Frankfurt mit der Nordwestbahn zurückzuziehen.

3.     Die Fraport AG, Deutsche Flugsicherung und Luftfahrtbundesamt werden
        aufgefordert, bei der Planung und Belegung von An- und Abflugrouten alle
        Gesichtspunkte der Lärm- und Risikovermeidung zu beachten. Bestehende
        Risiken sind durch veränderte Abflugrouten zu minimieren.

4.     Die Fraport AG wird aufgefordert, ein langfristiges und zukunftweisendes
        Entwicklungskonzept mit einer Optimierung des bestehenden Systems und
        Ergänzung durch ein Flughafensystem zu planen.

5.     Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert, ihre Absicht, mit der Neufassung
        des Landesentwicklungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
        Genehmigung der Nordwestbahn zu schaffen, nicht weiter zu verfolgen.

6.     Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert, bei der Formulierung neuer Ziele
        für den Landesentwicklungsplan zur Entwicklung des Flughafens Frankfurt folgende
        Ziele zu formulieren und in Verhandlungen für länderüber greifende Ziele
        einzubringen:

        - Aufbau eines länderübergreifenden Flughafensystems in der Region Rhein-Main.

        - Nutzung vorhandener Flughafeninfrastruktur vor Neubau oder Erweiterung
          am Standort Frankfurt.

        - Schutz der Nachtruhe der Flughafennachbarn hat Vorrang vor
          betriebswirtschaftlichen Aspekten der Flughafennutzer.

        - Neufassung des Fluglärmgesetzes unter dem Gesichtspunkt der
          Gesundheitsvorsorge.

        - Ausbau eines lntermodalen-Verkehrssystems zur Vermeidung von
          Kurzstreckenflügen unter 500 km.

7.     Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert, das Regionale Dialogforum bei
        der Neuformulierung der Ziele und der konzeptionellen Entwicklung eines
        zukunftsweisenden Flughafensystems einzubinden und dabei die finanziellen
        Voraussetzungen zu schaffen, dass im Regionalen Dialogforum alle Beteiligten als
        gleichberechtigte und informierte Partner ihren Beitrag zur Entwicklung der Region
        leisten können.

8.     Die Offenbacher Abgeordneten in der Regionalen Planungsversammlung werden
        aufgefordert, die Offenbacher Position zum Flughafenausbau wie seither schon zu
        vertreten.


Hierzu antwortet der Magistrat:

Zu 2.
Der Magistrat sieht hier nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten. Er unterstützt die Initiative des Stadtverordnetenvorstehers, die er mit seinen Schreiben auf der Grundlage dieses Stadtverordnetenbeschlusses an verschiedene Institutionen, u .a. auch die Fraport AG, gestartet hat.

Zu 3., 4.
Der Magistrat und die eingesetzte AG Flughafen haben im Rahmen der förmlichen Genehmigungsschritte zum Ausbau des Frankfurter Flughafens (Raumordnungsverfahren (ROV) mit vorgelagertem Scoping-Verfahren und zugehörigem Erörterungstermin sowie Scoping-Verfahren zum Planfeststellungsverfahren (PFV)) die hier angesprochenen Aspekte vertreten und entsprechende Stellungnahmen der Stv.-Vers. vorgelegt und diese Position im Erörterungstermin ebenfalls vertreten.
Der Magistrat wird im anstehenden PFV die in Punkt 3 und 4 angesprochnen Aspekte in
der zu erarbeitenden Stellungnahme bzw. in den Einwendungen der Stadt Offenbach berücksichtigen.

Zu 5., 6.
Der Landesentwicklungsplan (LEP2000) muss u.a. wegen der beim VGH Kassel u.a. von der Stadt Offenbach gewonnenen Klage gegen Ziff. 7.4 des LEP geändert werden. Nach der Presseerklärung des HMWVL vom 25.05.04 soll dafür im Herbst/Winter 2004 ein entsprechender Kabinettsbeschluss gefasst werden und in der ersten Hälfte 2005 eine dreimonatige Anhörung u.a. der Stadt Offenbach stattfinden.
Der Magistrat wird den Stv.-Beschluss 1(A) 629 bei der Abfassung der zu erarbeitenden Stellungnahme berücksichtigen. Unabhängig davon wird der Magistrat die Erfordernisse bei der Änderung des LEP aus Sicht der Stadt Offenbach bereits jetzt im Vorfeld des förmlichen Verfahrens verdeutlichen.

Zu 7.
Im RDF ist die Stadt Offenbach durch OB Grandke, sowie in den Projektteams durch Mitglieder der AG-Flughafen vertreten. In zahlreichen Stv.-Beschl. wird die Forderung nach Vorhabensalternativen erhoben. Ebenso in den Stellungnahmen der Stadt Offenbach im förmlichen Verfahren. Seit Beginn der Teilnahme an den Sitzungen des RDF haben OB Grandke als auch die Mitglieder in den Projektteams diese Forderung nach Vorhabensalternativen in verschiedenen Redebeiträgen und Anträgen in das RDF eingebracht. Bisher definierte sich das Selbstverständnis des RDF, nach den Worten des Vorsitzenden Prof. Wörner, als eine Wächterfunktion bei der Umsetzung des Mediationsergebnisses.

Zu 8.
Nach der landesplanerischen Beurteilung des RP Darmstadt zum ROV ist die Änderung des RPS2000 erforderlich. Auch bei diesem Änderungsverfahren ist die Stadt Offenbach zu beteiligen. Der Magistrat wird bei der Erarbeitung der Stellungnahme die Positionen aus dem Stv.-Beschluss 1(A) 629 berücksichtigen.