Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 8.07.2004
27. Satzung der Stadt Offenbach am Main über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Ergänzung der Gestaltungsfestsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 537 A "Rumpenheim-Süd" hier: Satzungsbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 205/04 vom 23.6.2004, DS I (A) 701
Az: 000-0002-01/0373#0497/2004
Änderungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 07.07.2004,
DS I (A) 701/1
Az: 000-0002-01/0373#0515/2004
Beschlusslage:
DS I (A) 701, 701/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Entwurf der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Ergänzung der Gestaltungsfestsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 537A „Rumpenheim- Süd" (Anlage 1) wird gem. § 81 Abs. 1 Hessische Bauordnung (HBO) als Satzung beschlossen.
Der Übersichtsplan vom 15.06.04 (Anlage 2) ist Bestandteil der Satzung.
In der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Ergänzung der Gestaltungsfestsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 537 A „Rumpenheim-Süd“ (Anlage 1 des Ursprungsantrags) wird § 2 (1) 3. Dacheindeckung wie folgt geändert:
Als Dacheindeckungen sind nur Dachziegel oder Betonsteine in roter oder rotbrauner Farbe, Metalldächer oder extensiv begrünte Dächer zulässig.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 9.07.2004
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.