Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 8.07.2004
29. Umlegung Bürgel-Ost/Mainzer Ring Anordnung der Umlegung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 210/04 vom 23.6.2004, DS I (A) 703
Az: 000-0002-01/0375#0499/2004
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet innerhalb des Geltungs-
bereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 580 B wird
nach § 46 Abs.1 BauGB die Umlegung angeordnet.
2. Der Magistrat wird mit der Durchführung der Umlegung (§§ 47 ff. BauGB)
beauftragt.
Der Kartenauszug ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 9.07.2004
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung