Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.06.2004

Eing. Dat. 24.06.2004

 

Nr. 706

Einfluss der Regionalversammlung Südhessen auf den Flughafenausbau sowie Stellungnahme der Stadt Offenbach zum Leitbild für den Regionalen Flächennutzungsplan und den Regionalplan Südhessen
Antrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 24.06.2004, DS I (A) 706

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

I. Die Offenbacher Mitglieder der Regionalen Planungsversammlung Südhessen (RVS)
   beim RP Darmstadt und die Offenbacher Landtagsabgeordneten werden aufgefordert,
   sich dafür einzusetzen, dass der Einfluss der Regionalversammlung in der Frage des
   Ausbaus des Frankfurter Flughafens über eine Änderung des Regionalplans
   Südhessen 2000 gewahrt bleibt.

II. Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Erstellung der Stellungnahme der Stadt
   Offenbach zum Leitbild für den Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) und den
   Regionalplan Südhessen (RPS) folgende Forderungen mit einfließen zu lassen:

   1. Die Umsetzung eines Nachtflugverbots von 22 bis 6 Uhr, die Einführung von
       Lärmkontingenten sowie eine eingeschränkte Landeregelung für laute Flugzeuge am
       Frankfurter Flughafen (Landeerlaubnis nur noch für Chapter-3-Flugzeuge nach
       ICAO),
   2. die Festschreibung einer Maximalzahl von Flugbewegungen pro Jahr am Frankfurter
       Flughafen,
   3. der Verzicht auf den Bau der Nordwestbahn,
   4. der Verzicht auf den Bau der Nordostbahn und
   5. die Prüfung von Vorhabensalternativen sowie
   6. die Erstellung einer aktualisierten Langzeitprognose über die Entwicklung des
       Flugverkehrs am Frankfurter Flughafen gerechnet ab 1.1.2005 bis 2030.

Begründung

Regierungspräsident Gerold Dieke vertritt die Auffassung, dass es für den Ausbau des Frankfurter Flughafens ausreichend sei, den Landesentwicklungsplan (LEP2000) zu ändern. Eine Änderung des Regionalplans Südhessen (RPS2000) sei dagegen nicht erforderlich, da für den RPS eine Anpassungspflicht an den LEP gelte. So ist dem Protokoll der 14. Sitzung der Regionalversammlung Südhessen vom 20. Februar 2004 zu entnehmen: „Für den Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung des Flughafens reiche es daher aus, wenn die LEP-Änderung durch Rechtsverordnung festgestellt sei. Die Umsetzung in den Regionalplan sei dafür nicht Voraussetzung.“

Sollte dieses Vorgehen umgesetzt werden, hätte die Regionale Planungsversammlung Südhessen in dieser Frage keinen Einfluss mehr. Da dies nicht im Sinne der Stadt Offenbach ist, werden die Offenbacher Mitglieder in der RVS und die Offenbacher Landtagsabgeordneten aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Einfluss der RVS gewahrt bleibt.

Darüber hinaus sollte die bestehende Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung Eingang in die Stellungnahme der Stadt Offenbach zum Leitbild für den Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) und den Regionalplan Südhessen (RPS) erhalten.