Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2004
6. Gentechnikfreie
Region
Antrag PDS vom 5.4.2004, DS I (A) 647
Az: 000-0002-01/0314#0427/2004
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FWG vom 16.6.2004, DS I (A) 647/1
Az: 000-0002-01/0314#0470/2004
Beschlusslage:
DS I (A) 647/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie
folgt:
I. Der Magistrat wird beauftragt,
1. umgehend öffentliche Dialogveranstaltungen zu initiieren sowie Gespräche
mit den landwirtschaftlichen Berufsvertretungen, Anbauverbänden sowie
der
Agrarwirtschaft aufzunehmen mit dem Ziel, gemeinsam einen Maßnahmen-
katalog zu entwickeln, um das unbeabsichtigte Vorhandensein von gen-
technisch veränderten Organismen in anderen Produkten zu verhindern.
2. für Gemeinschaftsverpflegungen und Kantinen im Verantwortungsbereich der
Stadt sicherzustellen, dass gentechnikfreie Lebensmittel angeboten
werden.
Vor eventueller Einführung gentechnisch veränderter Lebensmittel sind
die
Nutzer der Einrichtung zu befragen bzw. bei Verpflegung von Kindern ist
die
Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen.
3. zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen von Pachtverträgen über
landwirtschaftliche Flächen der Stadt Offenbach an Landwirte, der Anbau
von
gentechnisch veränderten Pflanzen bis auf Weiteres ausgeschlossen werden
könnte.
II. Die Stadt Offenbach appelliert an alle auf ihrer Gemarkung wirtschaftenden
Landwirte und an die Verpächter von landwirtschaftlichen Flächen, auf ihrer
Gemarkung die Einrichtung einer freiwilligen gentechnikfreien Region zu
vereinbaren.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 647/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie
folgt:
I. Der Magistrat wird beauftragt,
1. umgehend öffentliche Dialogveranstaltungen zu initiieren sowie Gespräche
mit den landwirtschaftlichen Berufsvertretungen, Anbauverbänden sowie
der
Agrarwirtschaft aufzunehmen mit dem Ziel, gemeinsam einen Maßnahmen-
katalog zu entwickeln, um das unbeabsichtigte Vorhandensein von gen-
technisch veränderten Organismen in anderen Produkten zu verhindern.
2. für Gemeinschaftsverpflegungen und Kantinen im Verantwortungsbereich der
Stadt sicherzustellen, dass gentechnikfreie Lebensmittel angeboten
werden.
Vor eventueller Einführung gentechnisch veränderter Lebensmittel sind
die
Nutzer der Einrichtung zu befragen bzw. bei Verpflegung von Kindern ist
die
Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen.
3. zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen von Pachtverträgen über
landwirtschaftliche Flächen der Stadt Offenbach an Landwirte, der Anbau
von
gentechnisch veränderten Pflanzen bis auf Weiteres ausgeschlossen werden
könnte.
II. Die Stadt Offenbach appelliert an alle auf ihrer Gemarkung wirtschaftenden
Landwirte und an die Verpächter von landwirtschaftlichen Flächen, auf ihrer
Gemarkung die Einrichtung einer freiwilligen gentechnikfreien Region zu
vereinbaren.
DS I (A) 647
Durch Annahme der DS I (A) 647/1 entfällt die
Abstimmung über nachfolgende DS I (A) 647:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadt Offenbach soll keine gentechnisch veränderten Organismen (z.B.
gentechnisch
verändertes Saatgut) auf städtischen Gütern verwenden und keine
gentechnisch veränderten
Organismen sowie daraus hergestellte, kennzeichnungspflichtige Produkte
(z.B. Lebensmittel)
in städtischen Einrichtungen (z. B. Kitas, Schulen Altenheimen, Kantinen)
anbieten.
2. Bei der Neuverpachtung landwirtschaftlicher Flächen der Stadt und bei
Verlängerung
bestehender Pachtverträge sollen PächterInnen vertraglich verpflichtet
werden, auf den Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten.
3. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, zusammen mit dem Landrat Peter
Walter des Kreises
Offenbach eine Initiative zu gründen, die unter Mitwirkung der
Bürgermeister der einzelnen
Gemeinden positiven Einfluss auf die LandwirtInnen in der Region Südhessen
ausübt, damit
diese in einer freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung auf den Anbau von
genetisch
veränderten Pflanzen verzichten.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 18.06.2004
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung