Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 15.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.02.2005
Eing. Dat. 24.02.2005
Nr. 811
Dez.: I (Amt 81.2)
Direktwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters
Bestimmung des Wahltermins
Antrag Magistratsvorlage Nr. 048/05 vom 23.02.2005, DS I (A) 811
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die Amtszeit des Oberbürgermeisters endet am 20. Januar 2006. Nach § 42 Abs. 3 der Hessischen Gemeindewahlordnung (HGO) muss die Neuwahl zwischen dem 21. Juli 2005 (frühester Zeitpunkt) und dem 21. Oktober 2005 (spätester Zeitpunkt) durchgeführt werden.
Der Tag der Neuwahl sowie der Tag einer eventuell notwendig werdenden Stichwahl sind
nach dem am 28. Mai 1998 durch den Hessischen Landtag beschlossenen geänderten § 42 Kommunalwahlgesetz (KWG) von der Stadtverordnetenversammlung zu bestimmen (Hessisches Kommunalwahlgesetz in der Fassung vom 04.09.2000, GVBI. l S. 454, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Landtags- und Kommunalwahlgesetzes vom 06.02.2002, GVBI. IS. 22).
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