Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 11.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.10.2005
Eing. Dat. 06.10.2005
Nr. 899
Dez.: II (Amt 69)
Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 – Erweiterung Flughafen
Frankfurt Main (LEP EFFM)
hier: Stellungnahme der Stadt Offenbach a. M.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 375/05 vom 05.10.2005, DS I (A) 899
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
2000 (Ziffer 7.4) zur Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main hatte mit Urteil vom
16.08.2002 zur Nichtigkeit dieser Zielbestimmung geführt. - Weiter hatte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Seveso-ll-Richtlinie (Stichwort: Ticona) bei der EU-Kommission dazu geführt, dass Sicherheitsaspekte im Verfahren zur Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main raumordnerisch abzuwägen sind. Die Bundesrepublik Deutschland / Land Hessen hatten daraufhin zugesagt, dies im Rahmen der Landesplanung durchzuführen. Beide Punkte haben zur Vorlage eines Änderungsverfahrens zum LEP 2000 geführt.
Das HMWVL (oberste Landesplanungsbehörde) hat im Juni 2005 dieses Verfahren
eröffnet und u.a. die Stadt Offenbach im Anhörungsverfahren aufgefordert, zu dieser Änderung des LEP Stellung zu nehmen. Parallel wurde die Änderung einschließlich Umweltbericht und FFH-Verträglichkeitsprüfung bis zum 26.09.2005 u.a. bei der Stadt Offenbach öffentlich ausgelegt. Ziel der Änderung ist die Verankerung der Flug-hafenerweiterung Frankfurt Main mittels der NW-Bahn, Terminal 3 und ergänzender Erweiterung im Süden sowie die Verankerung der landseitigen Verkehrsinfrastruktur im LEP.
Die Stellungnahme der Stadt Offenbach lehnt diese Änderung des LEP zur
Flughafenerweiterung auf der Basis der zum Planfeststellungsverfahren gefassten
Beschlüsse ab.
Anlage:
Stellungnahme der Stadt Offenbach zum LEP EFFM
Verteiler: 14 x UPB
7 x Fraktionen
2 x Stv.- Büro
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