Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 23.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2005

 

9.         Turnhallenöffnung für Eltern und Kinder zum Sporttreiben am Wochenende
Antrag SPD, B90/Die Grünen und FWG vom 25.4.2005, DS I (A) 835
Az: 000-0002-01/0542#0723/2005
Änderungsantrag CDU vom 04.05.2005, DS I (A) 835/1
Az: 000-0002-01/0542#0731/2005

Beschlusslage:

DS I (A) 835

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Beantwortung des Antrags I (A) 391/1 – Turnhallenöffnung in den Schulferien – vom 24.10.2002 zu prüfen und zu berichten, ob zukünftig eine Turnhallen-nutzung von Eltern und Kindern – wie in Münster unter dem Motto „Sporteln am Wochenende“ erfolgreich praktiziert – ermöglicht werden kann.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 835/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die städtischen Schulturnhallen werden während der Schulferien tagsüber und abends Vereinen, Selbsthilfegruppen und Freizeitsportlern für Trainingsmöglichkeiten sowie Eltern- und Kindgruppen an Wochenenden zur Verfügung gestellt.

Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von 4 Wochen ein Konzept zur Umsetzung dieser Maßnahme vor.

DS I (A) 835
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Beantwortung des Antrags I (A) 391/1 – Turnhallenöffnung in den Schulferien – vom 24.10.2002 zu prüfen und zu berichten, ob zukünftig eine Turnhallennutzung von Eltern und Kindern – wie in Münster unter dem Motto „Sporteln am Wochenende“ erfolgreich praktiziert – ermöglicht werden kann.


 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a.M., den 13.05.2005

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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