Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 28.04.2005

Eing. Dat. 21.04.2005

 

Nr. 833

 

Dez.: I (Klinikum Offenbach)

 

 

Projektbeschluss
Ersatzneubau Klinikum Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 111/05 vom 20.04.2005, DS I (A) 833


Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses zur „Weiterentwicklung des Klinikums Offenbach am Main“
(I A 284 vom 18.04.02), wie folgt zu beschließen:

1. Der Errichtung des Neubaus der Klinikum Offenbach GmbH nach der von
    Wörner und Partner, Beraten und Planen GmbH (W+P), erstellten und von
    Cronauer Beraten Planen - Beratende Ingenieure GmbH (CBP) geprüften
    Kostenberechnung in Höhe von 140 Mio. Euro brutto einschließlich der
    Planungskosten wird zugestimmt.

2. Der Geschäftsführer der Klinikum Offenbach GmbH wird ermächtigt, die
    Architekten Wörner und Partner, unter Bezugnahme auf den Magistratsbeschluss
    vom 17.03.05, jetzt auch mit der Erbringung der Generalplanerleistungen für die
    Leistungsphase 4
sofort, die übrigen Leistungsphasen entsprechend dem
    Baufortschritte, zu beauftragen.

3. Der Geschäftsführer der Klinikum Offenbach GmbH wird ermächtigt, den
    Projektsteuerer CBP, unter Bezugnahme auf den Magistratsbeschluss vom
    17.03.05, jetzt auch mit der Erbringung der Projektsteuerungsleistungen für die
    Leistungsphase 4
sofort, gegebenenfalls die übrigen Leistungsphasen
    entsprechend dem Baufortschritte, zu beauftragen.

4. Der geplanten Integration des Mutter-Kind-Zentrums in den Neubau, der gem.
    Kostenschätzung von W+P kostenneutral erfolgen kann, wird zugestimmt.

5. Der sich daraus ergebenden Plananpassung, die Räumlichkeiten der Klinik für
    Psychiatrie und Psychotherapie
inklusive Ergotherapie um die Flächen der
    derzeitigen Kinderklinik (Haus A) und weitere Flächen zu erweitern, wird
    zugestimmt.

6. Der Absicht, die "Tommy-Hall", mit Kosten in Höhe von 1.165 Mio. € brutto gem.
    Kostenschätzung von W+P, in den Klinikneubau zu integrieren, wird zugestimmt.


7. Der geplanten Integration des Institutes für Pathologie in den Neubau, mit
    Kosten in Höhe von 1.992.231 € brutto gem. Kostenschätzung von W+P, wird
    zugestimmt.

8. Der Beauftragung von Planungs- und Projektsteuerungsleistungen
    Leistungsphase 1-7 gem. HOAI zur Ermöglichung der Integration von 5
    nuklearmedizinischen Betten mit Kosten in Höhe von 94.331 € brutto in den
    Neubau, wird zugestimmt.

9. a) Der Beschluss, ein Parkhaus, mit Kosten in Höhe von ca. 7,2 Mio. € brutto, auf
    dem Gelände des Klinikums als Folgeprojekt des Neubaus zu errichten, wird
    bestätigt.

    b) Mit dem Abriss des alten Parkhauses auf dem Klinikgelände kann nach
    Schaffung von Übergangslösungen für die Mitarbeiterparkplätze unverzüglich
    begonnen werden.

    c) Nach dem Satzungsbeschluss der Stadtverordneten über den Bebauungsplan,
    einschließlich des integrierten Verkehrskonzeptes, kann mit dem Neubau des
    Parkhauses unverzüglich begonnen werden.

10. Auf dem Gelände des Grundstücks Gemarkung Bieber, Flur 13, Flurstück 63/7
     (Heinrich-Krumm-Straße), soll ein Logistikzentrum errichtet werden, das
     insbesondere die Bereiche Apotheken- und Materialwirtschaftsversorgung
     umfasst.

11. Das Architektenbüro Wörner und Partner wird in Ergänzung zum Vertrag vom
     18.03.04 mit den Generalplanerleistungen bezüglich folgender Maßnahmen wie
     folgt beauftragt:

     a) Mutter-Kind-Zentrum im Umfang von xxxxxx  € brutto
     b) Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie inklusive Ergotherapie im Umfang
         von xxxxxx € brutto
     c) "Tommy-Hall" im Umfang von xxxxxxx € brutto
     d) Institut für Pathologie im Umfang von xxxxxx  € brutto
     e) Nuklearmedizinische Betten im Umfang von xxxxxx  € brutto

12. Das Büro CBP wird in Ergänzung zum Vertrag vom 25.03.04 mit den
      Projektsteuerungsleistungen bezüglich folgender Maßnahmen wie folgt
      beauftragt:

     a) Mutter-Kind-Zentrum im Umfang von xxxxx  € brutto
     b) Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie inklusive Ergotherapie im Umfang
         von xxxxxx € brutto
     c) Tommy-Hall im Umfang von xxxxx  € brutto
     d) Institut für Pathologie im Umfang von xxxxxx  € brutto
     e) Nuklearmedizinische Betten im Umfang von xxxxxx  € brutto

13. Der Geschäftsführer der Klinikum Offenbach GmbH wird ermächtigt,

     a) die Plananpassung des Neubaukonzeptes bzgl. der Integration
         aa) des Mutter-Kind-Zentrums
         bb) des Institutes für Pathologie
       cc) der 5 nuklearmedizinischen Betten beim Land Hessen einzureichen,

     b) die Planung für die neue Psychiatrie i.S. Zf. 5 bis September 2005 beim Land
         Hessen zur Förderung anzumelden,

     c) aa) den Antrag beim Land Hessen auf die zugesagte Förderung des Neubaus
               des Therapiegebäudes "Tommy Hall" in Höhe von 500.000 € zu stellen und
         bb) die Übertragung der Spendengelder des Vereins "Bewegung für Menschen
               e.V." zu bewirken,

     d) die Ergänzungsvereinbarungen gem. Zf. 11 und 12 mit W+P und CBP zu
         schließen,

     e) mit dem Geschäftsbesorger, HSK, Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken GmbH, eine An-
         passungsvereinbarung
zum Geschäftsbesorgungsvertrag bezüglich der
         Projektleitung für die Neubaumaßnahmen abzuschließen. Zum Ausgleich soll
         die im Geschäftsbesorgungsvertrag ab 2005 vereinbarte Absenkung der festen
         Grundvergütung entfallen.

     f) Er wird beauftragt, zu prüfen, ob ein Investor und ggf. Betreiber

       aa) für das Mitarbeiter- und Patientenrestaurant im Neubau und

       bb) für ein Institut für Physiotherapie, Rehabilitation u.a., außerhalb des
             Neubaus auf dem Gelände des Klinikums,  gefunden werden kann.

14. Die gesamten Maßnahmen sind wie folgt zu finanzieren:

     a) Kosten des Neubaus einschließlich der Kosten für Generalplaner,
         Projektsteuerer und Projektleitung:

       aa) Neubau Stand HU-Bau                                                                      90 Mio. €
            -kommunalverbürgtes Darlehen und Contracting (plus Kosten der
             Darlehensfinanzierung) 
            -Fördermittel des Landes gem. § 35 HKHG (Neubau)                        50 Mio. €
       bb) nuclearmedizinische Betten                                                          0,095 Mio. €
   
   cc) Institut für Pathologie                                                                     1,993 Mio. €
        vgl. Begründung Finanzierung
  dd) Kosten des Mitarbeiter- und Patientenrestaurants durch einen externen Investor

    b) "Tommy-Hall":
       - Zuschuss des Landes gem.
§§ 23 ff. HKHG i.V.m. §§ 8 ff. KHG
         (Tommy Hall)                                                                                        0,5 Mio.

      - Zugesagte Spendenmittel des Vereins "Bewegung für Menschen e.V."
         (Tommy Hall)                                                                     mindestens 0,4 Mio. €
      - Restsumme Klinikum                                                                          0,265 Mio.€
        abzüglich weiterer Spendenmittel (plus Kosten der Darlehensfinanzierung)
     
    c) Kosten des neuen Parkhauses durch das Klinikum durch kommunalverbürgtes
        Darlehen                                                                                     7,2 Mio. € brutto
       (plus Kosten der Darlehensfinanzierung)

    d) Kosten des Logistikzentrums in Bieber- Waldhof durch PPP (Public Private
        Partnership).

    e) Institut für Physiotherapie und Rehabilitation durch PPP (Public Private
        Partnership).

    f) Klinik für Psychiatrie als eigenständiges Folgeprojekt zum Neubau mit
       vorlaufenden Kosten                                                                                 50.066 €
       (plus Kosten der Darlehensfinanzierung)

15. Die notwendigen zeitanteiligen Mittel sind in einem Nachtragswirtschaftsplan
      2005 und den folgenden Wirtschaftsplänen vorzusehen.

16. Der Geschäftsführer der Klinikum Offenbach GmbH wird beauftragt,

    a) die nächsten Schritte zur Umsetzung einer kommunalverbürgten
        Kreditfinanzierung und zur Führung von konkreten Verhandlungen mit den
       Geschäftsbanken aufzunehmen und 
     
     b) die Möglichkeiten der Finanzierung über Contracting-Modelle im Rahmen von
         konkreten Ausschreibungen zu überprüfen.


Begründung:

zu 1-3:

Projektbeschluss Neubau Klinikum; Weiterbeauftragung W+P und CBP

 

Die Bausubstanz des Klinikums Offenbach einschließlich nahezu aller Nebengebäude ist massiv sanierungsbedürftig. Die daraus erwachsenden jährlichen Instandhaltungsaufwendungen sind erheblich und damit überdurchschnittlich. Der Investitionsstau wurde im Juni 2001 mit insgesamt 125 Mio. Euro festgestellt.

 

Die hohen Betriebskosten, insbesondere die Personalkosten, resultieren im Wesentlichen aus den unzureichend gestalteten Prozessabläufen. Diese Beschwernisse haben ihre Ursache im Wesentlichen in der nicht mehr zeitgemäßen An- und Zuordnung der Pflege- und Funktionsräume sowie der absolut unzulänglichen Aufzugs- und Logistikstruktur.

 

Der Neubau dient der Etablierung eines innovativen, modernen Zentrums der Gesundheitsversorgung in Offenbach und ist die notwendige Vorgehensweise, um die Zukunftsfähigkeit des Klinikums zu erhalten.

 

Ein Ziel der Neubauplanung ist eine Erhöhung der medizinischen und pflegerischen Qualitätsstandards unter gleichzeitiger Optimierung der Betriebskosten des Klinikums. Die Neustrukturierung und wirtschaftliche Organisation der Betriebsabläufe wird in einer zukunftsorientierten Raumplanung verwirklicht. Durch die baulichen und strukturellen Verbesserungen werden Personal- und Sachbedarf deutlich reduziert.

 

Die genannten Ziele sind nicht über eine Modernisierung des Altbestandes, sondern nur in einem Neubau zu verwirklichen.

 

Um den sich heute abzeichnenden Entwicklungen auf dem Gesundheitsmarkt mit Betriebsaufnahme des Neubaus im Jahr 2009 Rechung tragen zu können, ist die Realisierung des Neubauprojektes baldmöglichst erforderlich.

 

Der marode Zustand des Gebäudes hat den Magistrat bereits am 17.03.2004 dazu veranlasst, unter Bezugnahme auf die Magistratsvorlage 065/04 und 066/04, die Planung des Neubaus zu beauftragen. Die Stadt Offenbach am Main, handelnd für ihr Sondervermögen Klinikum Offenbach am Main, hat am 15.12.2003 durch Mitteilung an das europäische Amt für Veröffentlichungen in Luxemburg einen Teilnehmerwettbewerb für Generalplanerleistungen und für die Projektsteuerungsleistungen für den Ersatzneubau eines Operations- und Bettenhauses des Klinikums Offenbach bekannt gemacht (Vergabeverfahren nach VOF). Die Erfahrung mit früheren Großvorhaben hat gezeigt, dass ein Projekt von der Größe des Ersatzneubaues eines Klinikums der Zentralversorgung bei laufendem Betrieb schon in der Planungsphase auf Bauherrenseite von einem Projektsteuerer begleitet werden muss.

 

Im ersten Schritt wurden das Planungsbüro Wörner+Partner mit Generalplanervertrag vom 18.03.2004 mit der Planung eines neuen OP- und Bettenhauses und das Büro Cronauer mit Projektsteuerungsvertrag vom 25.03.2004 mit der entsprechenden Projektsteuerung für die Leistungsphase 1-3 gem. HOAI, d.h. bis zur Abgabe der Haushaltsunterlage-Bau, beauftragt.

 

Die Planungen haben gezeigt, dass das Projekt auf dem Gelände des Klinikums realisierbar ist.

 

Der Stadtverordnetenversammlung wurden am 17.06.2004 (DS I (A) 673) drei Modellvarianten für die Neubaukonstruktion vorgestellt. Diese hat sich für die sog. Kammvariante als Grundstruktur des Neubaus entschieden.

 

Fristgerecht am 04.10.04 wurde der Förderantrag mit der Haushaltsunterlage-Bau beim Land Hessen abgegeben. Entsprechend erfolgt derzeit die baufachliche Prüfung einer 200tel Planung.

 

Die bisherige Beauftragung von W+P/ CBP schließt mit Einreichung des Förderantrages (HU-Bau) und Erstellung der Entwurfsplanung ab. Um den weiteren Projektfortschritt zu fördern, müssten die weiteren Planungsstufen, zunächst die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung), kurzfristig beauftragt werden.

Bereits mit dem vorgenannten Vergabeverfahren wurden, für den Fall der Förderzusage, weitere Generalplaner- und Projektsteuerungsleistungen (Gesamtplanung) mitverhandelt und können nun, ohne erneutes Vergabeverfahren, insgesamt bzw. in weiteren Teilschritten zu den vertraglich bereits festgelegten Bedingungen (Gesamtplanung) beauftragt werden.

 

Zwischenzeitig hat das Land Hessen in einem letter of intent (LOI) vom 09.03.2005 bestätigt, dass die Fördermittel in Höhe von 50 Mio. € insgesamt zur Verfügung stehen.



Anlage zu 1-3

letter of intent (Schreiben Hessisches Sozialministerium vom 09.03.2005)

 

 

zu 4 - 5 :

Integration Mutter-Kind-Zentrum in Neubau sowie Psychiatrie im Bestand und Einreichen der Plananpassung beim Land

 

Nach dem Planungsauftrag zum Neubau soll bislang die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in den Neubau integriert werden, die Kinderklinik an ihrem bisherigen Standort im Haus A des Bestandes verbleiben. Dies wurde zunächst auch planerisch umgesetzt und in der am 04.10.04 vorgelegten HU-Bau so dargestellt, um den Abgabetermin halten zu können. Parallel entwickelte sich die Überlegung, dies zu ändern.

 

Im Zuge der detaillierteren Planung zeigte sich, dass eine zukunfts- und wettbewerbsfähige Konzeption des Neubaus nur dann zu erarbeiten und insbesondere die Anerkennung des Klinikums Offenbach als Perinatalzentrum zu erlangen ist, wenn die Unterbringung der Kinderklinik inkl. Neonatologie im Neubau (Schaffung eines Mutter-Kind-Zentrums) erfolgt. Gleichzeitig erscheint es sinnvoll, die Psychiatrie im Bestand der Kinderklinik (Haus A) sowie weiterer Bestandsflächen unterzubringen, so dass sich ein Tausch der Flächen der Kinderklinik und der Psychiatrie anbietet. Dies kann nach Prüfung durch W+P flächenneutral erfolgen.

 

Die Zertifizierung als Perinatalzentrum, welche die Wirtschaftlichkeit der neuen Klinik erhält, ist nur dann zu erlangen, wenn eine "Wand-an-Wand-Lösung“ von Geburtshilfe und Neonatologie in der Planung gefunden wird. Dies war in der bisherigen Planung, in der die Kinderklinik in Haus A, die Geburtshilfe aber im Neubau vorgesehen ist, nicht realisierbar. Im Neubau kann eine solche Lösung verwirklicht werden. Gleichzeitig kann eine Integration des Sozialpädiatrischen Zentrums unter Nutzung vielfältiger Synergien in den Kinderklinikbereich erfolgen.

 

Gleichermaßen stieß die Unterbringung der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie im 3. Stock des Neubaus, unmittelbar über der Intensivstation, auf Bedenken. Durch die Unterbringung derselben in Haus A, ihrem bisherigen Standort und weitere Flächen kann ein in sich geschlossenes Konzept der Psychiatrie, unter Beachtung ihrer besonderen Bedürfnisse, realisiert werden.

 

Für die Maßnahme der Integration der Psychiatrie im Bestand ist ein entsprechender Antrag auf Aufnahme in das Investitionsprogramm des Landes Hessen bei der zuständigen Behörde zur Erlangung von Fördermitteln zu stellen. Die Anmeldung wird, wie bereits mit dem Land Hessen besprochen, spätestens zum 30.09.05 (Stichtag für Anmeldungsverfahren um in das nächstmögliche Investitionsprogramm aufgenommen zu werden) abgegeben.

 

Die Rahmenbedingungen (Raumprogramm) für die Psychiatrie liegen vor, so dass die Bearbeitung umgehend fortgesetzt werden kann. Die grundsätzliche Machbarkeit wurde durch W+P festgestellt und es werden bereits heute Gespräche mit dem zuständigen Chefarzt zur unverzüglichen Realisierung des Projektes gemeinsam mit den Architekten geführt.

 

 

 

 

zu 6:

Integration "Tommy-Hall" in Neubau

 

Im Zuge des Neubaus des Klinikums Offenbach soll integriert in den Klinikneubau in Zusammenarbeit mit dem Verein „Bewegung für Menschen e.V.“ eine Halle entstehen, die sowohl für Sportgruppen körperlich oder geistig behinderter Menschen, die stationären physikalischen Therapien, für Anschlusstherapien, Kongresse als auch für sonstige Zwecke des Klinikums genutzt werden kann.

 

In einer Spendenaktion des gemeinnützigen "Verein Bewegung für Menschen e.V." wurden zur Förderung des Bewegungssportes für behinderte Menschen Gelder zum Bau einer Sporthalle in Höhe von mittlerweile rund 370.000 € (incl. Zinsen) gesammelt. Nach Aussage des Vereins ist bis zur Errichtung der Halle mit einer Summe von 400.000 € (incl. Zinsen) zu rechnen.

Derzeit wird vorbereitet, diese Spendengelder des Vereins dem Klinikum zum Bau einer Einfeldsporthalle zur Verfügung zu stellen, welche dann der gemeinsamen Nutzung durch den Verein nach dem Vereinszweck und dem Klinikum zur Verfügung stehen wird. Geplant ist, einen gemeinsam abgestimmten Belegungsplan für die Halle zu entwickeln.

Ohne Zusage des Vereins würde das Klinikum die Investitionskosten für eine kleinere Multifunktionshalle, die für den Betrieb des Klinikums in vielfacher Hinsicht erforderlich ist, alleine tragen müssen.

 

Eine Kostenschätzung durch die Architektenpartner Wörner und Partner bezüglich des Neubaus des Therapiegebäudes, der sog. "Tommy Hall", ergab eine Summe von ca. 1.165.000 € brutto.

An Spendengeldern sind bei dem Verein „Bewegung für Menschen e.V.“ bisher rund 370.000 € (incl. Verzinsung), bis Projektbeginn 400.000 €,  eingegangen, die dem Klinikum Offenbach zur Realisierung des Projektes übertragen werden sollen.

Das Sozialministerium des Landes Hessen hat einen Zuschuss in Höhe von 500.000 € für dieses Projekt in Aussicht gestellt. Dieser ist im Rahmen der Krankenhausförderung gemäß §§ 23 ff HKHG in Verbindung mit §§ 8ff KHG zu beantragen.

Zu finanzieren bleibt eine Summe von ca. 265.000 €. Der Verein „Bewegung für Menschen e.V.“ hat diesbezüglich zugesagt, weitere Spendenmittel einzuwerben. Eine ggf. verbleibende Restsumme in derzeit unbekannter Höhe würde vom Klinikum Offenbach übernommen werden.

Mit dem Verein wurde besprochen, dass das Klinikum die neue Halle betreibt und auch die Folgekosten tragen wird.

 

Im Rahmen der Neubauplanung wurde die "Tommy-Hall" bisher vom Büro Wörner und Partner als Platzhalter in Form eines Vorbaus zum eigentlichen Neubau berücksichtigt, die technische Gebäudeausrüstung als Option vorgesehen. Nun soll die Planung und Integration der Halle in die Neubauplanung in der Form erfolgen, als dass die vor dem Neubau situierte Halle über die Eingangshalle des Neubaus miterschlossen wird. Dies bietet den Vorteil, dass Einrichtungen gemeinsam genutzt werden können, was sich kostensparend auf beide Teilprojekte auswirkt.

 

Anlage zu 6:

Skizze "Tommy-Hall"

 

 

zu 7:

Integration Pathologie in Neubau

 

Im Raumprogramm des Neubauprojekts sind entsprechend dem Planungsauftrag für das Institut für Pathologie bislang nur die Flächen für ein Schnellschnittlabor und die Prosektur (155 qm) enthalten.

 

Nach Beschluss des Magistrates vom 02.02.2005 (032/05) soll nun entgegen der ursprünglichen Absicht eine eigenständige Pathologie am Klinikum Offenbach betrieben werden.

 

Die bestehende Pathologie in Haus Z ist generalsanierungsbedürftig. Ein Erhalt dieses Teils des niederzulegenden Hauses kommt deshalb nicht in Betracht. Aus betriebsorganisatorischen Gründen ist die Pathologie in den Neubau zu integrieren. Daraus resultiert dort ein erhöhter Flächenbedarf.

 

Die Integration des Institutes für Pathologie in den Neubau ist im Kostenbudget des Neubaus von 140 Mio. € nicht enthalten. Es ist nach der Kostenschätzung von W+P mit Kosten i.H. von ca. 1.992.231 € brutto zu rechnen.

 

Es ist beabsichtigt, durch zusätzliche Drittgeschäfte Zusatzerlöse in deutlichem Umfang zu erwirtschaften, so dass das Projekt langfristig die Investitionskosten aus dem Institut heraus refinanzieren wird.

 

 

zu 8 :

Integration Nuklearmedizinischer Betten in Neubau

 

Im bisherigen Raumprogramm des Neubauprojektes sind keine Nuklearmedizinischen Betten enthalten, da dies nicht dem Planungsauftrag entsprach.

 

Nach aktuellen Überlegungen sollen nun doch nuklearmedizinische Betten mit den erforderlichen Vorrichtungen auf dem Klinikgelände betrieben werden.

 

Dafür gibt es drei grundsätzlich denkbare Möglichkeiten, die auf ihre Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit von W+P untersucht und verglichen wurden:

 

(1) Anbau einer gesonderten Abklingstation an den Neubau

(2) Verbleib der Betten im sog. Strahlenbunker

(3) Integration der Betten im Neubau

 

Variante (1) scheidet als teuerste Alternative mit einem Investitionsvolumen von rund 2, 4 Mio. € gem. Kostenschätzung von W+P aus.

 

Sie hat den weiteren Nachteil, dass durch die erforderliche Errichtung eines eigenen Baukörpers neben dem Neubau unwirtschaftlich hohe Kosten pro Bett entständen.

 

Variante (2), d.h. der Verbleib der Station im Haus C, bietet auf den ersten Blick den Vorteil, dass die alte Abklinganlage sowie die vorhandenen Einrichtungen im Strahlenbunker beibehalten werden könnten. Auch entfielen die Kosten für den geplanten Abriss des Bunkers.

Nachteilig ist, dass die geplanten Fernwärme- und Abwassersysteme beeinträchtigt würden. Des Weiteren ist die notwendige Anbindung an das Haupthaus schwer realisierbar und unwirtschaftlich. Auch ergäben sich durch die dezentrale Lage des Bunkers hohe Betriebskosten pro Bett. Nicht zuletzt würde durch die Lage des Strahlenbunkers unmittelbar auf der Grünfläche vor dem Neubau zum einen der Zugang zum Haupteingang gestört, zum anderen die Geländeentwicklung nach dem Masterplan nachhaltig beeinträchtigt.

 

Diese Variante verursacht nach der Kostenschätzung von W+P unter Berücksichtigung der ersparten Abrisskosten Mehrkosten in Höhe von rund
1,3 Mio. € brutto.

 

Die Variante (3) mit Kosten i.H. von ebenfalls rund 1,2 Mio. € brutto sieht eine Integration der 5 nuklearmedizinischen Betten in einer derzeit als Normalpflegestation geplanten Station im Neubau vor. Die erforderliche Abklinganlage könnte in einer unterirdischen Konstruktion neben dem Neubau untergebracht werden.

 

Dies hätte den Vorteil, dass das Klinikum zu den gleichen Kosten, wie die bei Beibehaltung des alten Bunkers, eine technisch neue Abteilung und eine neue Abklinganlage mit geringen Betriebs- und Wartungskosten erhielte. Die Integration der Betten in eine Normalpflegestation würde zu den niedrigsten Betriebs - und Personalkosten gegenüber allen anderen Lösungen führen. Und dies, ohne den alten Bunker als optisches und tatsächliches Hindernis vor dem Neubau beizubehalten.

 

Diese Modellvariante würde auch dem Umstand Rechnung tragen, dass auf die nach derzeitigem Stand noch nicht absehbare Gesetzeslage hinsichtlich der Notwendigkeit einer Abklingstation flexibel reagiert werden könnte:

 

Würden bei Beginn der Ausbauarbeiten ca. im Jahr 2007 durch eine Gesetzesänderung die Betreibung von nuklearmedizinischen Betten hinfällig, was auf Grund der Entwicklung in den Nachbarländern nicht unwahrscheinlich ist, könnte die Station als Normalstation genutzt werden. Die Abklinganlage, die als eigenständiges Element zum Neubau erst spät errichtet werden müsste, könnte dann einfach entfallen.

 

Somit stellt sich die Variante (3) als die wirtschaftlichste und flexibelste Lösung dar.

Die Beauftragung von Planungs- -und Projektsteuerungsleistungen erscheint deshalb jetzt notwendig und lässt die Möglichkeit einer Realisierung zunächst offen.

 

 

zu 9:

Parkhaus

 

Das derzeitige Parkhaus des Klinikums befindet sich auf dem für den Neubau des Klinikums vorgesehenen Gelände. Um das Baufeld frei zu machen, ist ein Abriss des Parkhauses unumgänglich. Derzeit umfasst das Parkhaus 435 Stellplätze, die durch die Mitarbeiter des Klinikums genutzt werden. Ein ersatzloser Abriss hätte zur Folge, dass die umliegenden Straßen noch stärker als bisher frequentiert würden, was massive Beschwerden der Anwohner befürchten ließe.

Ebenfalls auf dem Baufeld befindet sich der Besucherparkplatz des Klinikums mit 55 Stellplätzen. Ferner befinden sich auf dem Gelände weitere 217 Stellplätze, einschließlich der Kurzparker- und Behindertenparkplätze. In der unmittelbaren Umgebung des Klinikums werden des Weiteren ca. 215 Parkplätze in den anliegenden Straßen genutzt.

 

Um zukünftig über ausreichenden Parkraum zu verfügen, ist ein Ersatzneubau des Parkhauses am Standort Sprendlinger Landstraße mit ca. 600 Stellplätzen vorgesehen.

 

Es ist zu erwarten, dass nach dem Abriss des bestehenden Mitarbeiterparkhauses eine mehrere Monate dauernde Übergangszeit bis zur Fertigstellung des neuen Parkhauses entstehen wird. Um Pendler, die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln das Klinikum Offenbach erreichen können, weiträumig aus dem Wohngebiet abzufangen, müssen daher Interimslösungen geschaffen werden.

 

Auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung
(DS I (A) 719 vom 23.09.2004) wurde dem Klinikum Offenbach aufgegeben, im Zuge der Planung des neuen Parkhauses ein integriertes Verkehrskonzept zu entwickeln und eine intensive Begrünung vorzunehmen.

 

Zur Entwicklung des integrierten Verkehrskonzeptes wurde im Klinikum Offenbach eine Projektgruppe gegründet, die eine Konzeption entwickelt, die sich insbesondere mit den Themen Job Ticket, Interimslösungen während der Bauzeit etc. befasst. Durch das integrierte Verkehrskonzept werden ferner die Möglichkeiten aufgezeigt, aufgrund derer durch ein systematisches Mobilitätsmanagement eine Verlagerung auf alternative Verkehrsmittel erreicht werden kann.

 

Dieses Konzept soll mit dem Satzungsbeschluss im September 2005 vorgelegt werden.

 

Das Parkhaus soll vom Klinikum erbaut und von der OKM GmbH betrieben werden.

 

Anlage:

Lageplan Parkhaus

 

 

zu 10:

Logistikzentrum

 

Die Planung des Neubaus sieht auftragsgemäß vor, patientenferne Leistungsbereiche nicht mehr direkt am Klinikum anzusiedeln. Es ist daher beabsichtigt, insbesondere die logistischen Bereiche mit der Aufgabe der überregionalen Versorgung an dem Standort in Bieber-Waldhof anzusiedeln.

 

Hierzu wird zur Zeit ein Konzept entwickelt, welches im Wesentlichen die Bereiche Apotheken- und Materialwirtschaftsversorgung umfasst.

 

Ein Logistikzentrum gemeinsam für mehrere Einrichtungen im geplanten Verbund mit der HSK, Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken GmbH, und anderen, zu etablieren, setzt voraus, dass wesentliche Planungsdeterminanten frühzeitig festgelegt sind.

 

Auch im Hinblick auf den Klinkneubau ist zwingend und zeitnahe die Entwicklung einer Konzeption des Zentrums erforderlich, da der Neubau auf die entsprechende Versorgung durch das Zentrum angewiesen und seine Planung darauf aufbaut ist.

 

Die Thematik wird derzeit, unterstützt durch externe Beratung, gelöst und zeitnahe den Beschlussorganen zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Ferner ist geplant, das Projekt Logistikzentrum mit einem Investor umzusetzen.

 

Anlage:

Karte Grundstück Bieber -Waldhof

 

 

zu 11-12:

Ergänzungsvereinbarungen W+P und CBP

 

 

Die bisherigen Beauftragungen und der Planungsauftrag der Architekten W+P und des Projektsteurer CBP umfassen nicht

 

a) die Integration des Mutter-Kind-Zentrums

 

b) sowie die damit verbundene

 

Plananpassung bzgl. der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie

 

c) die Integration der "Tommy-Hall"

 

d) die Integration des Institutes für Pathologie und

 

e) die Integration der Nuklearmedizinischen Betten

 

in den Neubau.

 

Eine Nachbeauftragung ist mithin erforderlich, da Planungsleistungen zu erbringen und zu prüfen sind. Folglich sind mit den Architektenpartner Wörner und Partner und dem Projektsteurer CBP entsprechende Ergänzungsvereinbarungen zu dem Generalplanervertrag vom 18.03.05 bzw. Projektsteuerungsvertrag vom 17.03.05 abzuschließen.

 

Hinsichtlich der Punkte a), c), d) sind die Leistungsphasen 1-3 gem. HOAI, hinsichtlich Punkt e) die Leistungsphasen 1-7 gem. HOAI, zu beauftragen.

 

Bezüglich der Plananpassung Psychiatrie (b) sind neben der grundsätzlichen Überprüfung der Machbarkeit des Tausches der Flächen die weiteren erforderlichen Leistungen für eine Projektanmeldung im Herbst 2005 beim Land Hessen zu beauftragen, da bei Vertragsschluss dies nicht Bestandteil der Aufgabenstellung gewesen ist.

 

 

 

 

zu 13 e)- Projektleitung

 

Eine strukturelle und organisatorische Optimierung des Klinikums Offenbach und seine Weiterentwicklung zu einem wettbewerbsfähigen Klinikum der Zentralversorgung ohne den Ersatzneubau und den damit zusammenhängenden Um- und Neubauten ist nicht möglich. Die im Geschäftsbesorgungsvertrag vom 10.01.03 mit der HSK, Dr.-Horst-Kliniken GmbH, vereinbarte Zielerreichung umfasst deshalb auch die vom Geschäftsbesorger in die Wege zu leitenden Baumaßnahmen. Die vom Geschäftsbesorger in diesem Zusammenhang zu erbringenden Leistungen übersteigen den bei Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages von den Vertragsparteien gemeinsam vorausgesetzten Rahmen so erheblich, dass diesem ein Anspruch auf eine Erhöhung der vereinbarten pauschalen Geschäftsbesorgungsvergütung zusteht.

 

Der Geschäftsbesorger erbringt seine Leistungen gemäß Absatz 3 der Präambel des Geschäftsbesorgungsvertrages im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau indem er unter anderem eine/n Projektleiter/in für das Neubau-Projekt stellt.

 

Aufgrund der heute bekannten und absehbaren Mehrungen der Geschäftsbesorgungsleistungen ist es erforderlich, dass die in § 5 des Geschäftsbesorgungsvertrages für die Zeit ab 01.01.2005 vereinbarte Vergütungsreduzierung nicht stattfindet, sondern die jährliche Vergütung in ursprünglich vereinbarter Höhe bis zum Ende der Vereinbarung gezahlt wird.

 

Die finanziellen Mittel für die Honorierung der Projektleitung Neubau sind im Neubaubudget von 140 Mio. € bereits vorgesehen.

 

 

zu 13 f) - Mitarbeiter- und Patientenrestaurant

 

Für die Unterbringung der Besuchercafeteria und das des Klinikums ist im Raumprogramm des Neubaus im Erdgeschoss sowie im ersten Stock über zwei Ebenen ein zweigeschossiger Raumkörper eingeplant.

 

Der Ausbau der Cafeteria und des Casinos sind nicht im Planungsauftrag Neubau enthalten. Dementsprechend sind diese im Budget von 140 Mio. € nicht vorgesehen, da von Anbeginn der Maßnahme geplant war, dies durch einen externen Dritten oder die OKM GmbH zu finanzieren.

Vom Klinikum muss, damit die weitere Neubauplanung ungehindert voranschreiten kann, bereits jetzt ein externer Investor gesucht werden, der den Ausbau vornimmt, aus Eigenmitteln finanziert und der die Restaurants ggf. auch betreiben wird.

 

Die Konzeption dieses Bereiches erfolgt dann in Absprache mit dem Investor.

 

 

zu 13 f) - Institut für Physiotherapie und Rehabilitation

 

Die Konzeption des Neubaus sieht vor, dass ein Großteil der physiotherapeutischen Leistungen des Klinikums im Neubau bettnahe auf den Stationen erbracht werden wird. Des Weiteren wird in der Mehrzweckhalle "Tommy-Hall", die über ein Raumnutzungskonzept unterschiedlichen Nutzungen zugeführt werden wird, physiotherapeutische Krankengymnastik stattfinden können.

 

Dieses Angebot des Klinikums soll ergänzt werden durch einen ambulanten externen Anbieter, der in enger räumlicher Anbindung zum Neubau auf dem Klinikgelände mit einer externen Physiotherapie- und Rehaeinrichtung, möglicherweise kombiniert mit einem Fitnessbereich, einen Teil der ambulanten Versorgung der Patienten und Dritter übernehmen wird. Der Investor soll die physiotherapeutische Einrichtung auf seine Kosten erbauen und betreiben. Da es sich um ein Folgeprojekt zum Neubau handelt, sind im Neubaubudget von 140 Mio. € dafür keine Finanzmittel vorgesehen.

 

Die Ansiedlung dieser externen Leistung soll auf den im Masterplan vorgesehenen Entwicklungsflächen des Klinikumgeländes erfolgen, welche dem Investor anteilig, voraussichtlich auf Erbpachtbasis, zur Verfügung gestellt werden.

 

 

zu 14 :

Finanzierung

 

Die gesamten Maßnahmen finanzieren sich wie folgt:

 

a) Kosten des Neubaus einschließlich der Kosten für Generalplaner, Projektsteuerer
    und Projektleitung:

 

Das Gesamtkonzept der Finanzierung der Neubaukosten von EUR 140,095 Mio. brutto sieht eine Beteiligung durch das Land Hessen mit einer Fördersumme in Höhe von 50 Mio. € vor. Der verbleibende Finanzierungsanteil von 90,095 Mio. € muss über das Klinikums Offenbach aufgebracht werden. Hierzu wurde ein langfristiger Businessplan für das Klinikum Offenbach erarbeitet.

 

Der Ausbau des Mitarbeiter- und Patientenrestaurants soll im Wege eines PPP (Public Private Partnership) - Modells, d.h. durch die Beteiligung externer Investoren, finanziert werden, so dass das Neubaubudget dadurch nicht belastet wird.

 

Weiterhin sind die Kosten in Höhe vom 1,993 Mio. € für das neue Institut für Pathologie zu finanzieren. Es ist geplant, bei Gründung eines gemeinsamen Institutes für Pathologie des Klinikums Offenbach und der HSK, Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken GmbH, diese Kosten in die neue Gesellschaft zu übernehmen.

 

Es wurden verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten und Organisationsmodelle eingehend betrachtet und Sondierungsgespräche mit möglichen Finanzierungspartnern geführt.

 

Die Möglichkeiten verschiedenster Arten der Kreditfinanzierung, sowie Leasingmodelle und weitere innovative Finanzierungsarten, z.B. im Rahmen sog. Private Public Partnership - Modelle („PPP“), wurden untersucht. Bei allen Finanzierungsformen besteht die Notwendigkeit, die einzugehenden Zahlungsverpflichtungen über eine Kommunalbürgschaft abzusichern. Eine Finanzierung  über Sonderkreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau („KFW“) oder der European Investment Bank („EIB“) wurde grundsätzlich auch in Betracht gezogen.

 

Auch andere Finanzierungsinstrumente, wie z.B. eine „US Cross Border“ Finanzierung, Finanzierung über einen geschlossenen Immobilienfond, sowie Mischfinanzierungen aus Eigen- und Fremdkapital (Mezzanine), wurden dabei betrachtet aber als nicht geeignet befunden.

 

Aus diesen grundsätzlichen Möglichkeiten wurden drei Finanzierungsoptionen von der Projektgruppe favorisiert, die einer vergleichenden Beurteilung unterzogen wurden:

 

1. Kommunalkredit (ergänzt um Contracting-Modelle)

 

Bei der Verwendung eines Kommunalkredites werden dem Klinikum Offenbach die benötigten Mittel durch ein Kreditinstitut zur Verfügung gestellt. Die notwendigen Zins- und Tilgungsverpflichtungen trägt das Klinikum, eine zusätzlich kommunale Besicherung ist jedoch notwendig. Dies ermöglicht eine schnell verfügbare Finanzierung zu günstigen Konditionen.

 

In Verbindung mit einem Contracting Modell, bei dem der Contractor die Investitionskosten, den Betrieb und die Wartung einzelner Teilbereiche, so das Facility Management und die Medizintechnik, übernimmt, können zudem noch die gesamten Investitionskosten weiter gesenkt und die laufenden Kosten für Instandhaltung, Wartung und Zinszahlungen reduziert werden.

 

2. Leasingfinanzierung (ergänzt um Contracting-Modelle)

 

Bei einer Leasingfinanzierung wird dem Klinikum („Leasingnehmer“) das Leasingobjekt in einem entsprechenden Mietvertrag langfristig zur wirtschaftlichen Nutzung überlassen. Der Leasinggeber errichtet den Neubau, trägt die Baukosten und die Risiken einer Baukostenüberschreitung. Der Leasingnehmer zahlt dem Leasinggeber für die Nutzungsüberlassung des Neubaus eine Leasingrate. Vorteile für den Leasingnehmer liegen in der Ausnutzung des Know-how des Leasinggebers, sowie in einer zeitlich gestreckten Bilanzbelastung. Nachteile sind die notwendige aufwendige Vertragsgestaltung und das obligatorische Ausschreibungsverfahren.

 

3. Betreibermodell (BOT)

 

Das Betreibermodell  BOT (Build – Operate – Transfer) ist dadurch charakterisiert, dass der Neubau vollständig oder teilweise von einem Dritten unterhalten wird. Der Kernbetrieb des Krankenhauses insbesondere die medizinische und pflegerische Leistung bleibt aber beim Klinikum Offenbach. Der private Partner wird die gesamte Finanzierung, Bau und Betrieb des Neubaus übernehmen und diesen dann dem Klinikum Offenbach zur medizinischen und pflegerischen Nutzung gegen ein Verfügbarkeitsentgelt überlassen. Das obligatorische Ausschreibungsverfahren und ein umfangreiches Vertragswerk machen eine vorherige aufwendige Planung notwendig. Ein weiterer Problembereich bei diesem Modell ist die Abhängigkeit vom privaten Partner bei der Durchführung von nachträglichen baulichen Veränderungen.

 

Diese drei alternativen Finanzierungsmodelle, wurden durch die Projektgruppe umfassend geprüft und abschließend bewertet. Auf Basis der gewonnenen Bewertungsergebnisse empfiehlt die Projektgruppe daher die Umsetzung einer Kreditfinanzierung plus ggf. Contracting für den Neubau des Klinikums Offenbach.

 

 

b) Für die Integration der sog. "Tommy-Hall " sind vom Klinikum Kosten in Höhe von   
    0,265 Mio. €, die sich noch um die Summe der weiter eingehenden Spendenmittel
    reduzieren wird, zu tragen.

 

c) Es ist geplant, die für die Planung und Erstellung des neuen Parkhauses
    anfallenden Kosten in Höhe von 7,2 Mio. € brutto durch das Klinikum im Wege
    eines Kommunalkredites zu finanzieren. Die OKM GmbH soll das Parkhaus dann
    betreiben.

 

d) + e) Die Projekte Logistikzentrum in Bieber - Waldhof und das Institut für
    Physiotherapie und Rehabilitation sind in Erarbeitung und sollen im Wege eines
    PPP (Public Private Partnership) - Modells, d.h. durch die Beteiligung externer
    Investoren, finanziert werden.

 

f) Für die Anmeldung der neuen Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie zur

   Förderung beim Land, die als eigenständiges Projekt zum Neubau geplant ist, sind

   vorlaufend Kosten in Höhe von 50.066 € vorzufinanzieren.

 

Die Betriebskommission des Klinikums Offenbach hat in ihrer Sitzung am 13.04.2005 der Vorlage zugestimmt.

 

Anlagen:

letter of intent (Schreiben Hessisches Sozialministerium vom 09.03.2005)

Skizze „Tommy-Hall“

Lageplan Parkhaus

Karte Grundstück Bieber-Waldhof

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.