Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der
Stadtverordnetenversammlung am 03.02.2005
16.
Stationsbeauftragter
Antrag FDP vom 20.1.2005, DS I (A) 804
Az: 000-0002-01/0507#0667/2005
Ergänzungsantrag FDP vom 31.01.2005, DS I (A) 804/1
Az: 000-0002-01/0507#0668/2005
Änderungsantrag SPD, B´90/ Die Grünen und FWG vom 31.01.2005,
DS I (A) 804/2
Az:000-0002-01/0507#0670/2005
Beschlusslage:
DS I (A) 804/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie
folgt:
Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit den Offenbacher Verkehrsbetrieben
die MainArbeit GmbH aufzufordern, für die Aufgabe eines „Stationsbeauftragten“
eine gemeinnützige Arbeitsgelegenheit für Arbeitslosengeld II Empfänger
einzurichten. Die Aufgabe des „Stationsbeauftragten“ soll sein, einmal
wöchentlich Mängel und Defekte an den S-Bahnstationen sowie am Hauptbahnhof zu
erfassen und bei der Bahn auf zeitnahe Beseitigung zu drängen – ggf. offiziell
über den Magistrat.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 804/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie
folgt:
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit den Offenbacher Verkehrsbetrieben
die MainArbeit GmbH aufzufordern, für die Aufgabe eines „Stationsbeauftragten“
eine gemeinnützige Arbeitsgelegenheit für Arbeitslosengeld II Empfänger
einzurichten. Die Aufgabe des „Stationsbeauftragten“ soll sein, einmal
wöchentlich Mängel und Defekte an den S-Bahnstationen sowie am Hauptbahnhof zu
erfassen und bei der Bahn auf zeitnahe Beseitigung zu drängen – ggf. offiziell
über den Magistrat.
DS I (A) 804/1
Durch Annahme der DS I (A) 804/2 entfällt die Abstimmung über die
nachfolgende
DS I (A) 804/1:
Der Magistrat möge auch prüfen, ob die Aufgabe als 1-Euro-Job oder ehrenamtlich
– in Zusammenarbeit mit dem Freiwilligenzentrum - erfüllt werden kann.
DS I (A) 804
Durch Annahme der DS I (A) 804/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
DS I (A) 804:
Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Offenbacher Verkehrsbetrieben
zu prüfen, ob ein Mitarbeiter die Aufgabe eines „Stationsbeauftragten“
übernehmen kann, der einmal wöchentlich die Mängel und Defekte an den Bahnstationen
erfasst und - ggf. offiziell über den Magistrat bei der Bahn auf zeitnahe
Beseitigung drängt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 04.02.2005
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung