Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.01.2006

Eing. Dat. 19.01.2006

 

Nr. 968/2

 

 

Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FWG vom 18.01.2006, DS I (A) 968/2


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ursprungsantrag wird wie folgt geändert:

Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob Bedarf für eine Befreiung von der Erhebungspflicht der sogenannten Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen in Offenbach besteht.

Folgende Fragen sollen dabei beantwortet werden:

1. Wie hoch sind die zu erwartenden Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe für
    das Haushaltsjahr 2006?

2. Wofür werden die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe verwendet? Welche
    wirtschaftlichen Folgen würde die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe für die
    GBO haben?

3. Wie hoch ist der durchschnittliche Quadratmeterpreis einer Sozialwohnung
    gerechnet nach den verschiedenen Stufen der Fehlbelegungsabgabe? Ergibt sich
    durch die Fehlbelegungsabgabe ein durchschnittlich höherer Mietpreis als für eine
    vergleichbare Wohnung des freien Wohnungsmarktes?

4. Wie hat sich während der vergangenen Jahre der Bestand an Sozialwohnungen in
    Offenbach entwickelt, wie wird sich der Bedarf erwartungsgemäß in der Zukunft
    entwickeln?

5. Wie sehen die Erfahrungen anderer Kommunen nach Abschaffung der
    Fehlbelegungsabgabe in Bezug auf die Durchmischung betroffener Wohngebiete
    aus? Ist durch die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe eine wirksame
    Steuerung im Sinne einer breiten Durchmischung der Sozialstruktur in
    Wohngebieten des sozialen Wohnungsbaus erreicht worden?

6. Der Magistrat möge bei der Hessischen Landesregierung in Erfahrung bringen,
    inwieweit das Hessische Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung im
    Wohnungswesen (HessAFwoG) und dessen Ausführungsverordnungen derart
    geändert werden können, dass die Kommunen selbstständig die Erhebungspflicht
    vornehmen dürfen.  

Begründung:

 

Da in der Öffentlichkeit das Erheben der Fehlbelegungsabgabe bei Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus immer wieder kritisch hinterfragt wird, befürworten die antragstellenden Fraktionen eine umfassende Kosten-/Nutzenanalyse der Fehlbelegungsabgabe für die Stadt Offenbach. Die Abgabe ohne eine solche umfassende Untersuchung abzuschaffen wäre angesichts der vielen kritisch zu hinterfragenden Aspekte fahrlässig.