Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 26.01.2006

Eing. Dat. 25.01.2006

 

Nr. 969

 

 

Saubere Stadt Offenbach
Antrag CDU vom 25.01.2006, DS I (A) 969


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, die Abfallsatzung vom 23.11.2000 und die
    Gefahrenabwehrverordnung vom 24.06.1999 mit dem Ziel zu überarbeiten, dass
    den Ordnungswidrigkeitstatbeständen konkrete Bußgelder zugeordnet werden und
    sodann der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

    Unter anderem sind folgende Tatbestände auf Straßen, Wegen und Plätzen wie
    nachstehend zu bewehren:

    ausgeleerter Aschenbecher:                                                     25 €
    Weggeworfene Bananenschale:                                               10 €
    Weggeworfene Getränkedose:                                                  20 €
    Weggeworfenes Einwickelpapier:                                             10 €
    Weggeworfene Essensreste:                                                     25 €
    Weggeworfene Handzettel und Flugblätter:                            10 €
    Zurückgelassener Hundekot:                                                    50 €;
    auf Kinderspielplätzen u. in Fußgängerzonen:                     100 €
    Weggeworfener Kaugummi:                                                      25 €
    Weggeworfenes Papiertaschentuch:                                       10 €
    Weggeworfene Pommestüte:                                                    10 €
    Wildes Ablagern von Sperrmüll:                      ab                    150 €
    Weggeworfene Zigarettenkippe:                                               20 €

2. Der Magistrat wird weiter beauftragt, mehrsprachiges Informationsmaterial und
    Handzettel über das Sauberhalten der Stadt und die Strafbewehrung von
    Ordnungswidrigkeiten an die Bürgerinnen und Bürger verteilen zu lassen. Zur
    Kostendeckung werden die Einnahmen aus Ziffer 1. verwendet.

3. Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes bzw. der eingesetzten Privaten Wach-
    dienste werden verstärkt zur Überwachung der Einhaltung der Abfallsatzung bzw.
    der Gefahrenabwehrverordnung in diesem Sinne eingesetzt. Die Möglichkeiten der
    Wegnahme von Tatmitteln (z.B. Behälter für Getränke, Taubenfutter, usw.) ist
    verstärkt zu nutzen.

4. Die Einnahmen gemäß Ziffer 1. werden weiterhin zur Finanzierung der Fortführung
    der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme „Müllstreife“ eingesetzt.

Begründung:

Die rechtlichen Vorschriften zur Sauberhaltung unserer Stadt weisen erhebliche Mängel auf. Auf eine Anfrage der CDU-Fraktion musste der Magistrat unter anderem einräumen, dass die bisher gültigen Ortssatzungen keine ausreichende Handhabe darstellten, „Müllsünder“ tatsächlich und rechtlich gesichert zu verfolgen. Weiter musste der Magistrat zwischenzeitlich auf eine weitere Anfrage der CDU zugeben, dass bei den in 2001 eingeleiteten Bußgeldverfahren die „Einstellungsquote“ fast 100 % beträgt.

 

Dies zeigt, dass die bisherige Praxis zu tolerant ist, die tatsächliche Durchsetzung von Bußgeldern für Müllsünder nur eine Randerscheinung darstellt. Toleranz und Ermessen müssen ein Ende haben, konkrete Vorgaben sind erforderlich. Aber auch die Überwachung, die Beweisbarkeit und die Verhängung von Bußgeldern sind dringend modifizierungsbedürftig.

 

Tatsache ist nach wie vor, dass sich die Tätigkeiten des Ordnungs- und Aufsichts-personals im wesentlichen auf das Aufschreiben von Parksündern beschränkten. Da das Personal aber zumeist paarweise auf Streife geht, könnte auch die Frage der Beweisbarkeit und der Beweisführung im konkreten Falle gut zu beantworten sein.

 

Die eingehende und regelmäßige Information der Bürgerinnen und Bürger über die Strafbewehrung von Umweltvergehen ist gleichfalls zwingend notwendig; ein Beispiel hierfür zeigen die „Roten Karten“ in Frankfurt auf - ´Müll macht schlechte Laune`. Diese Information sollte auch, im Hinblick auf den hohen Anteil ausländischer Bürgerinnen und Bürger in der Stadt, in mehreren Sprachen und regelmäßig erfolgen.

 

Nachbarstädte, insbesondere Frankfurt und Hanau sowie zahlreiche Kommunen im Kreis Offenbach,  haben daher zur Sauberhaltung ihrer Städte Initiativen ergriffen,  auch wurden dort konkrete Bußgeldkataloge beschlossen. Die parlamentarische Mehrheit in der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung und die politisch Verantwortlichen im Magistrat haben diese Maßnahmen bisher immer herunter geredet, zwischenzeitlich ist es aber unstreitig, dass dort erste Erfolge festzustellen sind. Auch entsprechende Einnahmen durch Bußgelder konnten verbucht werden.

 

Die antragstellende Fraktion verlangt daher konkrete Beschlüsse und deren Umsetzung. Mit verzögerlichen „Prüf- und Berichtsbeschlüssen“ kann der immer mehr anfallenden Verschmutzung unserer Stadt nicht Einhalt geboten werden.