Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 15.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. Februar 2006



7.         Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 6.12.2005, DS I (A) 954
Az: 000-0002-01/0724#0938/2006


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

§ 4 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung erhält folgenden Wortlaut:

Parteien oder Wählergruppen, die durch Wahlen in der Stadtverordneten-versammlung vertreten sind und aus mindestens zwei Gemeindevertretern bestehen, erhalten Fraktionsstatus.

Im Übrigen sind Fraktionen Vereinigungen von mindestens vier Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 17.02.2006

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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