Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 02.02.2006

Eing. Dat. 02.02.2006

 

Nr. 978

 

 

Ganztagsbetreuung an Offenbacher Schulen
Antrag SPD, B`90/Grüne und FWG vom 02.02.2006, DS I (A) 978


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Landesregierung auf, sich im
    Rahmen der anstehenden Entscheidungen zur künftigen Rolle des Bundes im
    Bildungsbereich dafür einzusetzen, dass der Bund auch zukünftig Programme wie
    das Investitionsprogramm „Zukunft ,Bildung und Betreuung“ auflegen darf, das den
    Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen in Deutschland unterstützt.

2. Die Stadtverordnetenversammlung setzt sich dafür ein, dass die
    Föderalismusreform so ausgestaltet wird, dass Kommunen beim weiteren Ausbau
    der Ganztagsbetreuung auch künftig Unterstützung aus Bundesmitteln erhalten
    können und der Bund im Bildungsbereich auch weiterhin Anstöße für Innovationen
    geben kann.

3. Der Magistrat wird aufgefordert darzulegen, wie lokale Ressourcen gebündelt
    werden können, um den Einstieg in die Ganztagsschule zu forcieren.


Begründung

 

Offenbach braucht Mittel des Landes und auch nach Auslaufen des derzeitigen IZBB-Programms die Unterstützung durch Bundesmittel beim Ausbau der Ganztagsbetreuung. Der Umbau der Schulen zu Schulen mit pädagogischer Mittagsbetreuung bzw. darüber hinaus zu offenen oder gebundenen Ganztagsschulen ist seitens der Stadt Offenbach nicht aus eigener Finanzkraft zu leisten. Die Mittel aus dem Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ haben in Offenbach zumindest dazu geführt, dass ein Teil der Schulen, die dies wollen, nun eine pädagogische Mittagsbetreuung anbieten kann.

Gerade für Offenbach mit seiner Bevölkerungsstruktur und seinem hohen Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund wäre es sinnvoll, Ganztagsbetreuung und Ganztagsschule von Anfang an anbieten zu können. PISA hat gezeigt, dass die Bildungschancen der Kinder leider immer noch vom Bildungs- und Lebensstandard der Eltern abhängen. Kinder aus soge. bildungsfernen Schichten haben daher weit weniger Chancen einen qualifizierten Abschluss zu erlangen als andere. Ganztagsangebote tragen deshalb erheblich zur Chancengleichheit dieser Kinder bei.  Ganztägige Bildung und Erziehung schaffen bessere Möglichkeiten, alle Talente zu fördern und Schwächen auszugleichen. Zudem wird es Eltern durch ganztägige Angebote leichter gemacht, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.

 

Derzeit ist auf Bundesebene lediglich geklärt, dass dieses Programm ausläuft. Die für das Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ zum Bau von Ganztagsschulen geplanten Haushaltsmittel des Bundes in Höhe von rund 4 Mrd. Euro sollen zwar bis zum Ende der Legislaturperiode abrufbar bleiben. Anschließend sollen seitens des Bundes aber keine Mittel mehr fließen können, wenn die Verfassung - wie in der Koalitionsarbeitsgruppe zur Föderalismusreform vorgesehen - so reformiert wird, dass es keine Nachfolgeprogramme geben kann. Die Zuständigkeiten in diesem Bereich sollen auf die Länder übergehen.

 

Die Antrag stellenden Fraktionen halten die geplanten verfassungsrechtlichen Begrenzungen für den Bund, auch künftig solche Programme zu finanzieren, für den falschen Weg. Im Interesse der Offenbacher Schülerinnen und Schüler sollte sich die Stadtverordnetenversammlung deshalb dafür einsetzen, dass das Land und weiterhin auch der Bund die Kommunen bei dieser wichtigen Zukunftsaufgabe unterstützen und die Landesregierung auffordern, ihren Einfluss entsprechend geltend zu machen.