Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 02.02.2006

Eing. Dat. 02.02.2006

 

Nr. 975

 

Dez.: I (Amt 60)

 

 

Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im Rathaus Offenbach (3. Bauabschnitt)
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 034/06 vom 01.02.2006, DS I (A) 975

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:


1. Den Brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierungsmaßnahmen im Rathaus
    Offenbach (3. Bauabschnitt), nach der vom Architekturbüro Christl + Bruchhäuser,
    Frankfurt a.M., in Zusammenarbeit mit den Fachplanungsbüros K&M, Darmstadt,
    und Hofmann & Wehner, Bad-Vilbel, sowie dem Projektsteuerungsbüro Bühlen
    und Sieweck, Offenbach a.M., erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    detaillierten Kostenberechnung,  abschließend mit  4.080.000,00 €  einschließlich
    Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 06300.94100
    "Sicherheitsmaßnahmen Brandverhütung" wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2006 und früher:            1.652.000,00 €
    Haushaltsplan 2007:                              2.428.000,00 €
    Gesamt:                                                    4.080.000,00 €

    Zum Zwecke der Beauftragung von Planungs- und Bauleistungen ist im
    Haushaltsplan 2006 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.428.000,00 €
    enthalten.

3. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Vermögenshaushaltes.


Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit ihrem Grundsatzbeschluss (DS I (A) 649) vom 06.05.2004 der brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung des Rat-hauses zugestimmt. Der Magistrat wurde aufgefordert, je Bauabschnitt die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Im Zuge der Einrichtung des Bürgerbüros im Erdgeschoss des Rathauses wurden entsprechend dem Magistratsbeschluss Nr. 22/00 vom 09.02.2000 mit Kosten in Höhe von 97.145,46 € bereits Brandschutzmaßnahmen als 1. Bauabschnitt ausgeführt.

 

Mit Beschluss vom 06.05.2004 (DS I (A) 651) hat die Stadtverordnetenversammlung dem 2. Bauabschnitt mit Gesamtkosten in Höhe von 1.165.000,00 € zugestimmt. Die Maßnahmen dieses Bauabschnittes stehen kurz vor dem Abschluss. In ihm wurden insbesondere Maßnahmen zum Personenschutz, wie z.B. die Erneuerung der Brandmeldeanlage, die Installation einer Alarmierungseinrichtung und die Sicherung der Rettungswege im Breitfuß des Rathauses umgesetzt.

 

Darüber hinaus hat die Stadtverordnetenversammlung den Vorlagen „Infrastruktur-maßnahmen für Sicherheitsräume der Informationstechnologie“ (DS I (A) 867) am 07.07.05 mit Kosten in Höhe von 463.000,00 € und „Sicherheitsraum Informations-technik“ (DS I (A) 897) am 17.11.05, mit Kosten in Höhe von 810.000,00 € zuge-stimmt. Hier haben die Vorbereitungen zur Umsetzung begonnen.

 

Mit der nunmehr vorliegenden Projektvorlage für den 3. Bauabschnitt soll die Umsetzung der brandschutztechnischen Sanierung im Kernbereich, zum Teil im OG. sowie in den Hochhausgeschossen 1 bis 3 erfolgen. Weiterhin ist in diesem Bauabschnitt die gebäudetechnische Sanierung in den Hochhausgeschossen 1 bis 3 und die Erneuerung haustechnischer Installationen im gesamten Kernbereich vorgesehen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Einzelmaßnahmen:

 

1. Brandschutztechnische Sanierung

·                     Austausch der Flurtüren in den Geschossen als rauchdichte Glastürelemente

·                     Schließen der vorhandenen Wand- und Deckendurchbrüche

·                     Austausch von Türen im Kern nach Brandschutzanforderungen T-30, rauchdicht

·                     Erneuerung des Fußbodenbelages in den Fluren

·                     Erneuerung der abgehängten Decke in den Fluren

·                     Erneuerung der Flurbe-/ entlüftung nach Brandschutzanforderungen

·                     Verlegung der Brandlast -Elektroverkabelung aus den Fluchtwegen in die Büroräume

 

 

2.   Gebäudetechnische Sanierung       

·                     Erneuerung der abgehängten Decke in den Büroräumen

·                     Erneuerung des Fußbodenbelages in den Büroräumen

·                     Wärmetechnische Ertüchtigung der Außenfassade (im Bereich der Heizkörpernischen)

·                     Erneuerung der Sonnenschutzanlagen

·                     Vorbereitung von Räumen im 1.OG für den Einbau einer zweiten IT-Sicherheitszelle

·                     Erneuerung der WC-Anlagen und Teeküchen

·                     Erneuerung der Dachabdichtung Breitfuß (teilweise) und Hochhaus

·                     Erneuerung der Heizungs- und Sanitärinstallation

·                     Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung

·                     Erneuerung der zentralen Batterieanlage Notbeleuchtung

·                     Erneuerung der Elektro-Steigleitungen

·                     Erneuerung der EDV-Verkabelung

 

 

Für den 3. Bauabschnitt wurde im Auftrag des Amtes für Stadtplanung und Bauma-nagement von dem Archi­tekturbüro Christl + Bruchhäuser, Frankfurt a.M., in Zusammenarbeit mit den Fachplanungsbüros K & M, Darmstadt (Sanitär Lüftung, Heizung), dem Ingenieurbüro Hofmann & Wehner, Bad-Vilbel (Elektro) und  dem Ingenieurbüro Bühlen und Sieweck, Offenbach a.M. (Projektsteuerung) eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 4.080.000,00 €   abschließt.

 

Um die Belastungen der weiterhin im Rathaus tätigen Bediensteten möglichst gering zu halten, ist in Absprache mit der Personalvertretung vorgesehen, besonders lärmintensive und schmutzverursachende Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, teilweise auch an Samstagen, ausführen zu lassen.

 

In den Folgejahren sind weitere Bauabschnitte, bei denen in jeweils 3 Geschossen des Hochhauses  Brand­schutzmaßnahmen in Verbindung mit notwendigen Sanierungen durchgeführt werden sollen, vorgesehen. Der Stadtverordnetenver-sammlung werden hierüber zur gegebenen Zeit gesonderte Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Mit den Vorbereitungen zur Durchführung der Maßnahme soll sofort nach Bereit-stellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Die Mittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entspre-chend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und –tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung für den vorliegenden 3. Bauabschnitt zur Einsichtnahme aus.