Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 01.02.2006

Eing. Dat. 31.01.2006

 

Nr. 971

 

 

 

Aufhebung des Gesetzes über die Kommunalen Ausländervertretungen
Antrag REP vom 31.01.2006, DS I (A) 971


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Hessische Landesregierung und den Hessischen Landtag auf, den 4. Abschnitt (zweiter Titel, § 84-88) der HGO aufzuheben.

Die Offenbacher Landtagsabgeordneten und der Hessische Städtetag werden gebeten eine entsprechende Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu unterstützen.


Begründung:

Die Wahlen zu den kommunalen Ausländervertretungen vom 04.11.2001 und 26.11.2005 lassen landesweit das absolute Desinteresse des ausländischen Teils der Bevölkerung an eigenen kommunalen Vertretungen erkennen. Allein in Offenbach ist die Wahlbeteiligung von 8,3% (1997) über 5,1% (2001) auf einen absoluten Tiefpunkt von nunmehr nur noch 3,0% (2005) gesunken. Insbesondere aufgrund der Einführung des Kommunalwahlrechts für EU-Ausländer und die erleichterten Möglichkeiten der Einbürgerung ist eine praktische Bedeutung der Ausländerbeiräte nicht mehr erkennbar.

 

Auch in Offenbach sind Vertreter unterschiedlicher Nationalitäten schon seit Jahren bestens in den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung integriert. Der verbleibende Rest der kommunalen Ausländervertretung besteht aus Vertretern der Maghreb-Staaten, der Türkei sowie der Länder des ehemaligen Jugoslawiens. Von einem repräsentativen Querschnitt der ausländischen Bevölkerung im, von Muslimen dominierten Ausländerbeirat kann somit keine Rede mehr sein. Die kommunalen Ausländervertretungen in ihrer ursprünglich angedachten Form sind überholt, neue Wege und Formen des interkulturellen Miteinanders notwendig.