Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 9. März 2006

 

 

14.      Bebauungsplan Nr. 589 (Tempelsee Süd/Erfaweg)
Billigung des Planentwurfes

Antrag Magistratsvorlage Nr. 068/06 vom 22.2.2006, DS I (A) 991
Az: 000-0002-01/0748#0969/2006

Protokollnotiz:
Der in der Vorlage genannte Lohweg ist falsch bezeichnet, daher muss der Tenor wie folgt geändert werden:

 

Die Wegebezeichnung „Lohweg“ wird durch „Lohrweg“ ersetzt.


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt bei Stimmenthaltung der REP-Fraktion mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 589 (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2), beide in der Fassung vom 15.02.2006, für das Gebiet zwischen dem Brunnenweg, dem Lohrweg, der „Neuen Schneise“ und der westlich des Erfaweges gelegenen Grundstücke werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (in der Fassung vor dem 20.07.2004) gebilligt.

Die Anlagen 2 und 3 sind Bestandteil des Originalprotokolls.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.03.2006

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung