Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.02.2006
Eing. Dat. 23.02.2006
Nr. 993
Dez.: I (Amt 62)
Bebauungsplan Nr. 620 (Östliche Innenstadt - zwischen Mathildenplatz
und Gerberstraße)
Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 070/06 vom 22.02.2006, DS I (A) 993
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 620 (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2), beide in der Fassung vom 15.02.2006, für das Gebiet zwischen Mathildenstraße, Gerberstraße, Bieberer Straße und Mathildenplatz werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (in der Fassung vor dem 20.07.2004) gebilligt.
Begründung:
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Grundlagen zur städtebaulichen Neuordnung des oben bezeichneten Baublockes in der östlichen Innenstadt geschaffen. Dabei sind die Stärkung der Wohnnutzung, die Verbesserung der Lebensqualität und der Umbau einer großen gewerblichen Brache durch die Festsetzung einer Blockrandbebauung mit innenliegender öffentlicher Grünfläche wesentliche Ziele. Weitere Ausführungen können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf entnommen werden.
Während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange sind Anregungen vorgebracht worden. Die Auswertung des vorgezogenen Beteiligungsverfahrens ist in der Anlage 3 aufgeführt. Mit dem Billigungsbeschluss kann die zweite Phase der Bürgerbeteiligung beginnen.
Nach den Überleitungsvorschriften des § 244 BauGB findet das Baugesetzbuch in der vor dem 20.07.2004 geltenden Fassung Anwendung.
Anlagen: Verteiler:
1. Planentwurf (Stand 15.02.2006) 14 x UPB
2. Begründung (Stand 15.02.2006) 7 x Fraktionen
3. Auswertung des Vorverfahrens 2 x Büro
14 x HFB (Anlage 2 und Anlage 3)
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