Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 9. März 2006

 

 

18.      Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 623 mit der Bezeichnung "Offenbach Kaiserlei - zwischen Bundesautobahn (BAB) 661 und Stadtgrenze"
Antrag Magistratsvorlage Nr. 073/06 vom 22.2.2006, DS I (A) 995
Az: 000-0002-01/0752#0973/2006


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, zwischen Strahlenbergerstraße, BAB 661, Main und der Stadtgrenze nach Frankfurt am Main ist ein Bebauungsplan aufzustellen.


1. Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird umgrenzt durch
    im Westen:             die Stadtgrenze nach Frankfurt am Main
    im Norden:             den Main
    im Osten:                die BAB 661 mit den Flurstücken Gemarkung Offenbach,
                                      Flur 5 Nr. 343/13, 355/17, 355/16, 355/15, 355/18 und 345/49
                                      und
    im Süden:               die Strahlenbergerstraße.

    Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug
    dargestellt.

2. Folgende Nutzungen sind durch entsprechende Festsetzungen planungsrechtlich
    auszuschließen: sexualisierte Vergnügungsstätten und Gewerbebetriebe
    (Sexkinos, Striptease-Lokale, Massagesalons, Bordelle, Saunaclubs u. ä.) sowie
    Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Der Kartenauszug ist Bestandteil des Originalprotokolls



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.03.2006

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung