Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.02.2006

Eing. Dat. 23.02.2006

 

Nr. 996

 

Dez.: I (Amt 60)

 

 

Fenster- und Fassadensanierung in Verbindung mit Taubenabwehrmaßnahmen
am Gebäude der Erich-Kästner-Schule
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 074/06 vom 22.02.2006, DS I (A) 996


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung „Fassadensanierung in
    Verbindung mit Taubenabwehrmaßnahmen am Gebäude der Erich-Kästner-
    Schule" vom 31.05.2001 DS l (A) 25 wird aufgehoben.

2. Der Fenster- und Fassadensanierung in Verbindung mit Taubenabwehr-
    maßnahmen am Gebäude der Erich-Kästner-Schule, nach der von der EEG in
    Verbindung mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten
    Kostenberechnung, abschließend mit 405.000,00 € einschließlich Planungs-
    kosten, wird zugestimmt.

3. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Haushaltstelle 27000.94180
    „Erich-Kästner-Schule, Fenster- und Fassadenarbeiten" bereit gestellt:

    Haushaltsmittel 2006:                                                     325.000,00 €
    (Davon sind bereits verausgabt 48.600,00 €)
    Haushaltsmittel 2007:                                                       80.000,00 €
    Gesamt:                                                                             405.000.00 €

4. Zum Zwecke der Beauftragung von Ingenieur und Bauleistungen ist im Jahr 2006
    eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 80.000,00 € vorgesehen.

5. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Vermögenshaushaltes.

6. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.

7. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche
    Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme vorliegt.



Begründung:

 

Das historische Gebäude der Erich-Kästner-Schule wurde 1884/1906 im klassizistischen Stil errichtet und in der Gründerzeit erweitert. Es steht aufgrund seiner ortsgeschichtlichen, städtebaulichen und baukünstlerischen Qualitäten unter Denkmalschutz. Die Fassade des Schulgebäudes, besonders die historische Hauptfassade entlang der Geleitsstraße aus weißgelben und roten Mainsandstein befindet sich in einem sehr schlechten Zustand und weist gravierende Schäden auf; die Holzfenster sind marode und die Abdichtung der Terrasse ist undicht.

 

Ursache für die Fassadenschäden sind Witterungseinflüsse, Streusalze sowie eine vermehrte Taubenansiedlung. Durch über Jahrzehnte wirkende Umwelteinflüsse hat die Hauptfassade starke Schäden genommen, insbesondere an den Sandstein-elementen und den Putzflächen, die zum Teil abgeplatzt und heruntergefallen sind. An der Schulhoffassade hat sich großflächig der Farbanstrich vom Putz gelöst, so dass Niederschlagswasser in die Bausubstanz eindringt. Die Verwendung von Streusalz hat ebenfalls an der Hauptfassade im Sockelbereich, an dem Turnhalleneingang und am Hauptportal zu Auswaschungen und Abplatzungen geführt. Durch eine vermehrte Taubenansiedlung am gesamten Schulgebäude sind die Sandsteinoberflächen der Gesimse, der Balustrade und des Portals durch Taubenkot stark verschmutzt und beschädigt worden.

 

Im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde werden folgende Sanierungsmaßnahmen an der denkmalgeschützten Fassade durchgeführt:

 

1.         Fassadenreinigung und Ausbesserung der Putzflächen

2.         Überarbeitung beschädigter Sandsteinelemente an Fensterbänken, Leibungen und Gesimsen

3.         Im Einzelfall Ersatz von herausgebrochenen Sandsteinen

4.         Silikatfarbanstrich

 

Grundsatz der Fassadensanierung ist die Sicherung der Bausubstanz vor weiterem Verfall.

 

Im Rahmen der Fassadensanierung wird der größte Teil der Holzfenster fachgerecht aufgearbeitet und mit Dichtungen versehen, einzelne Fenster müssen jedoch komplett erneuert werden. Ebenso werden sämtliche umlaufende Wandanschlüsse überarbeitet. Nach Abschluss der Vorarbeiten werden alle Holzteile grundiert und mit einer Lackierung endbehandelt.

 

Die undichte Dachabdichtung über der alten Turnhalle erhält als wasserführende Schicht eine neue armierte Flüssigkunststoffbeschichtung. Der seitliche Dachrand mit Rinne wird vollständig erneuert.

 

Einrichtungen zur Taubenabwehr sind an der Fassade nur in Teilbereichen vorhanden. Im Sinne des erforderlichen Schutzes der Nutzer und der Bausubstanz wird ein kompletter Schutz vor Taubenanflug hergestellt.

 

Über die Sanierungsmaßnahmen wurde 2001 von der GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach in Verbindung mit Dritten eine Kostenberechnung erstellt, die vom damaligen Rechnungsprüfungsamt geprüft, mit 217.299,05 € (425.000,00 DM) abschloss.

 

Gemäß Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2001 DS l (A) 25 wurde die GBM GmbH mit der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme beauftragt. Nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens, Prüfung und Auswertung der Angebote stellte sich jedoch heraus, dass die veranschlagten Mittel zur Ausführung der Sanierungsarbeiten nicht auskömmlich waren. Darauf hin wurde die Sanierungsmaßnahme gestoppt.

 

Nachdem die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme gesichert werden konnte, wurde die EEG Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft mbH mit der Überarbeitung und Aktualisierung der Planungs- und Kostendatenunterlagen beauftragt.

 

Gemäß der von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten überarbeiteten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung betragen die Gesamtkosten 405.000,00 €.

 

Zur Sicherung der Bausubstanz und Vermeidung einer Schadensverschärfung ist eine Fenster- und Fassadensanierung nunmehr dringend erforderlich.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS l (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.