Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 9. März 2006

 

 

4.         Public Private Partnership zur Sanierung und Unterhaltung der Offenbacher Schulen
Antrag FDP vom 2.2.2006, DS I (A) 980
Az: 000-0002-01/0729#0948/2006
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FWG vom 09.03.2006,
DS I (A) 980/1
Az: 000-0002-01/0741#0984/2006


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

DS I (A) 980/1

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob und welche Formen von PPP geeignet erscheinen, den Neubau und die Sanierung von Schulen voranzutreiben. Dabei ist auch ein Zeitplan für Neubau und Sanierung vorzulegen.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 980/1

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob und welche Formen von PPP geeignet erscheinen, den Neubau und die Sanierung von Schulen voranzutreiben. Dabei ist auch ein Zeitplan für Neubau und Sanierung vorzulegen.

DS I (A) 980

 

Durch Annahme der DS I (A) 980/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 980:

Der Magistrat wird beauftragt, eine substantielle Prüfung der Möglichkeit für echtes Public Private Partnership (PPP) zur zügigeren Sanierung und Unterhaltung der Offenbacher Schulen einzuleiten. Als Prüfungsgrundlage für die Stadtverordnetenversammlung ist ein fundiertes PPP-Konzept als Variante zur bisherigen Schulsanierungsplanung zu erarbeiten und vorzulegen. Die Bedingungen und Erfahrungen mit PPP bei anderen deutschen Schulträgern sind hierfür einzuholen und darzustellen.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.03.2006

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

 

 

Nachrichtlicher Hinweis:

 

Der entsprechende Bericht des Magistrats hierzu (Magistratsvorlage Nr. 186/06 vom 21.06.2006) wurde als DS II (B) 1 nicht öffentlich umgedruckt.