Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. Mai 2006

 

11.      Städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach (GBO)
hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Sicherung der öffentlichen Belange innerhalb des Vorhabens Gründerzentrum/Jugendmusikschule Herrmann-Steinhäuser-Straße in der östlichen Innenstadt der Stadt Offenbach am Main (Fördergebiet der „Hessischen Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS)") mit der Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach, Jacques-Offenbach-Str. 22, 63069 Offenbach am Main (GBO)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 120/06 vom 5.4.2006, DS I (A) 4
Az: 000-0002-01/0765#0989/2006


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Sicherung der
    öffentlichen Belange innerhalb des Vorhabens Gründer-
    zentrum/Jugendmusikschule Herrmann-Steinhäuser-Straße in der östlichen
    Innenstadt der Stadt Offenbach am Main (Fördergebiet der „Hessischen
    Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt") mit der GBO wird zugestimmt.

 

2. Die GBO führt die Gesamtbaumaßnahme auf eigenem Grundstück, in
    eigener Regie, Verantwortung und auf eigene Kosten durch.

 

3. Die Stadt beteiligt sich mit einem Anteil i.H.v. max. 985.500,00 € wovon ein
    Betrag in Höhe von max. 770.000,00 € aus Fördermitteln des
    Förderprogrammes „HEGISS" finanziert wird.

 

4. Die Projektkosten i.H.v. max. 985.000,00 € werden über die Haushaltsstelle
    61500.94050 „Umsetzung HEGISS" finanziert.

 

    Haushaltsplan 2006       500.000,00 €
    Haushaltsplan 2007       485.500,00 €
    Eine VE i.H.v. 485.500,00 € steht in 2006 zur Verfügung.

 

    Die Verrechnung der Zuwendung (78,17 % der Projektkosten) erfolgt in
    2006/2007 über die Haushaltsstelle 61500.36100 „Zuwendungen HEGISS".

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 23.05.2006

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung