Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 09.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 18. Mai 2006
11. Städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach (GBO)
hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Sicherung der öffentlichen Belange innerhalb des Vorhabens Gründerzentrum/Jugendmusikschule Herrmann-Steinhäuser-Straße in der östlichen Innenstadt der Stadt Offenbach am Main (Fördergebiet der „Hessischen Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS)") mit der Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach, Jacques-Offenbach-Str. 22, 63069 Offenbach am Main (GBO)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 120/06 vom 5.4.2006, DS I (A) 4
Az: 000-0002-01/0765#0989/2006
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
2. Die GBO führt die Gesamtbaumaßnahme auf eigenem Grundstück, in
3. Die Stadt beteiligt sich mit einem Anteil i.H.v. max. 985.500,00 € wovon ein
4. Die Projektkosten i.H.v. max. 985.000,00 € werden über die Haushaltsstelle
Haushaltsplan 2006 500.000,00 €
Die Verrechnung der Zuwendung (78,17 % der Projektkosten) erfolgt in
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 23.05.2006
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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