Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 06. Juli 2006

 

 

 

 

17.      Ausbau Geh- und Radweg Daimlerstraße zwischen Bieberer Straße und Lämmerspieler Weg
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 196/06 vom 21.6.2006, DS I (A) 30
Az: 000-0002-01/0798#1031/2006


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Projektbeschluss „Herstellung eines Rad- und Gehweges auf der
    Industriebahntrasse entlang der Daimlerstraße zwischen Bieberer Straße und
    Boschweg“ (Stv.-Beschluss vom 18.04.2002 DS I (A) 280) wird aufgehoben.

2. Dem Ausbau des Geh- und Radweges entlang der Daimlerstraße zwischen
    Bieberer Straße und Lämmerspieler Weg nach der vom Ingenieurbüro
    Jungkunst, 63776 Mömbris, erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    detaillierten Kostenberechnung, abschließend  mit 190.000,00 € einschließlich
    Planungskosten, wird zugestimmt.

3. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96410
    „Radweg Daimlerstraße“ wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2006:                       50.000,00 €          
    Haushaltsplan 2007:                    140.000,00 €          

    Gesamt:                                           190.000,00

    Zum Zwecke der Beauftragung von Ingenieur- und Bauleistungen ist im
    Haushaltsplan 2006 eine Verpflichtungser­mächtigung i.H.v. 140.000,00 €
    vorgesehen.

4. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

    Landeszuschüsse
    nach GVFG/FAG:              110.000,00 €
    Kreditmarktmittel:                80.000,00 €

    Gesamt:                              190.000,00 €

5. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
    Höhe von 8.832,00 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.



6. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der
    Bewilligungsbescheid des Landes Hessen zur Zuschussgewährung vorliegt.





Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.07.2006

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung