Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 06. Juli 2006

 

 

19.      Bebauungsplan Nr. 620 (Offenbach östliche Innenstadt - Mathildenplatz/ Gerberstraße)
1. Behandlung der Anregungen und Bedenken
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung zum Bebauungsplan

Antrag Magistratsvorlage Nr. 202/06 vom 21.6.2006, DS I (A) 21
Az: 000-0002-01/0800#1033/2006


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit bei Stimmenthaltung der Stv.-Fraktion REP wie folgt:

1. Behandlung der Anregungen und Bedenken

Die gegen den am 09.03.2006 gebilligten und vom 20.03.2006 bis einschließlich 19.04.2006 öffentlich ausgelegten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 620 vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden wie folgt behandelt:

1.1 Untere Naturschutzbehörde, Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz bzw. Naturschutzbund Deutschland (Anlage 3.1)

Die Anregungen und Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde, der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz bzw. des Naturschutzbundes Deutschland (Landesverband Hessen) bleiben unberücksichtigt.

1.2 Eheleute Heidi und Klaus Buch (Anlage 3.2)

Die Bedenken der Eheleute Heidi und Klaus Buch bleiben unberücksichtigt.

1.3 Rechtsanwalt Michael Kurtztisch (Anlage 3.3)

Die Anregungen und Bedenken des von Herrn Jürgen Hohenthal bevollmächtigten Rechtsanwalts bleiben unberücksichtigt.


1.4 Frau Jutta Füller (Anlage 3.4)

Die Bedenken von Frau Jutta Füller bleiben unberücksichtigt.

2. Beschluss über den Plan als Satzung

Der Bebauungsplan Nr. 620 (Offenbach östliche Innenstadt – Mathildenplatz/Gerberstraße) in der Fassung vom 14.06.2006 (Anlage 1) wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

3. Begründung zum Bebauungsplan

Die Begründung in der Fassung vom 15.02.2006 (Anlage 2) wird dem Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt.


Die Anlagen 2, 3.1 und 3.2, 3.3 und 3.4 sind Bestandteil des Originalprotokolls.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.07.2006

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung