Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 17.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 7. September 2006

 

28.      Endausbau der Merianstraße von Dielmannstraße bis Hergenröderstraße
und Hergenröderstraße von Merianstraße bis Ausbauende
hier: Projekbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 290/06 vom 23.08.2006, DS I (A) 62
Az: 000-0002-01/0837#1076/2006


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Dem Endausbau der Merianstraße von Dielmannstraße bis Hergenröderstraße und der Hergenröderstraße von Merianstraße bis Ausbauende, nach der vom Ing.-Büro Jungkunst, Mömbris, in Zusammenarbeit mit der vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 205.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

1. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Haushaltsstelle
    63000.96020 „Straßenbau Merianstraße von Dielmann bis Hergen-
    röderstraße“ wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2006:                      25.000,00 €
    Haushaltsplan 2007:                    180.000,00 €

    Gesamt                                           205.000,00 €

2. Zum Zwecke der Beauftragung von Ingenieur- und Bauleistungen ist im
    Nachtragshaushaltsplan 2006 eine Verpflichtungsermächtigung in H.v.
    180.000,00 € einzustellen.

    Die entsprechenden Änderungen sind in Nachtragshaushaltsplan 2006 und
    Haushaltsplan 2007 vorzunehmen.

3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

    Kreditmarktmittel:              205.000,00 €


4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
    Höhe von 13.819,50 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 12.09.2006

Der stellv. Vorsteher der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.