Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 7. September 2006

 

 

33.      Umsetzung der Maßnahmen des Frauenförderplanes und des Gender Mainstreamings in der Offenbacher Verwaltung
Antrag SPD, Bündnis`90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. vom 24.08.2006,
DS I (A) 64
Az: 000-0002-01/0847#1086/2006
Änderungsantrag SPD, Bündnis`90/ Grünen, FDP und DIE LINKE. vom 31.08.2006, DS I (A) 64/1
Az: 000-0002-01/0835#1089/2006


Beschlusslage:

DS I (A) 64/1 und DS I (A) 64 (Abs. 1)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird mit der Umsetzung der in der Stellungnahme zum Frauenförderplanbericht enthaltenen Empfehlungen der Internen Frauenbeauftragten für die Jahre 2006/07 wie folgt beauftragt:

1. Die Dienstvereinbarungen der Stadt Offenbach zur Frauenförderung sind auf
    der Basis lokaler Ziele und Bedarfe weiter zu entwickeln. Insbesondere soll
    der Frauenanteil in Führungspositionen durch Verbesserung der Vereinbarkeit
    von Beruf und Familie für Mütter und Väter erhöht werden. Dazu ist
    sicherzustellen, dass die Teilung von Führungspositionen realisiert wird.
    Hierzu soll ein Anreizsystem entwickelt werden.

2. Im Sinne der Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 22. August
    2002 zur Einführung des Gender Mainstreaming sind bei der Einführung des
    neuen kommunalen Rechnungs- und Steuerungssystems (NKRS) bis zum
    Jahre 2009 Möglichkeiten zu prüfen, noch zu bestimmende Einnahmen und
    Ausgaben geschlechterbezogen aufzubereiten und darzustellen.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 64/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Punkt 2 des Ursprungsantrages wird folgendermaßen geändert:
Im Sinne der Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 22. August 2002 zur Einführung des Gender Mainstreaming sind bei der Einführung des neuen kommunalen Rechnungs- und Steuerungssystems (NKRS) bis zum Jahre 2009 Möglichkeiten zu prüfen, noch zu bestimmende Einnahmen und Ausgaben geschlechterbezogen aufzubereiten und darzustellen.

DS I (A) 64 (neu)

Der Magistrat wird mit der Umsetzung der in der Stellungnahme zum Frauenförderplanbericht enthaltenen Empfehlungen der Internen Frauenbeauftragten für die Jahre 2006/07 wie folgt beauftragt:

1. Die Dienstvereinbarungen der Stadt Offenbach zur Frauenförderung sind auf
    der Basis lokaler Ziele und Bedarfe weiter zu entwickeln. Insbesondere soll
    der Frauenanteil in Führungspositionen durch Verbesserung der Vereinbarkeit
    von Beruf und Familie für Mütter und Väter erhöht werden. Dazu ist
    sicherzustellen, dass die Teilung von Führungspositionen realisiert wird.
    Hierzu soll ein Anreizsystem entwickelt werden.

2. Im Sinne der Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 22. August
    2002 zur Einführung des Gender Mainstreaming sind bei der Einführung des
    neuen kommunalen Rechnungs- und Steuerungssystems (NKRS) bis zum
    Jahre 2009 Möglichkeiten zu prüfen, noch zu bestimmende Einnahmen und
    Ausgaben geschlechterbezogen aufzubereiten und darzustellen.

DS I (A) 64 (alt)

Der Magistrat wird mit der Umsetzung der in der Stellungnahme zum Frauenförderplanbericht enthaltenen Empfehlungen der Internen Frauenbeauftragten für die Jahre 2006/07 wie folgt beauftragt:

1. Die Dienstvereinbarungen der Stadt Offenbach zur Frauenförderung sind auf der
    Basis lokaler Ziele und Bedarfe weiter zu entwickeln. Insbesondere soll der
    Frauenanteil in Führungspositionen durch Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf
    und Familie für Mütter und Väter erhöht werden. Dazu ist sicherzustellen, dass die
    Teilung von Führungspositionen realisiert wird. Hierzu soll ein Anreizsystem
    entwickelt werden.

2. Im Sinne der Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 22. August 2002 zur
    Einführung des Gender Mainstreaming sind bei der Einführung des neuen
    kommunalen Rechnungs- und Steuerungssystems (NKRS) bis zum Jahre 2009
    Möglichkeiten zu schaffen, Einnahmen und Ausgaben geschlechterbezogen
    aufzubereiten und darzustellen.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 11.09.2006

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung