Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Oktober 2006

 

 

16.      Änderung der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 366/06 vom 27.09.2006, DS I (A) 73
Az: 000-0002-01/0864#1109/2006
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 05.10.2006,
DS I (A) 73/1
Az: 000-0002-01/0864#1119/2006

Beschlusslage:

DS I (A) 73/1 und DS I (A) 73

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung wird beschlossen.

In die Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Offenbach am Main wird ein Paragraph eingefügt, der die Gebühren für die Nutzung der Mauer am Haupteingang des Alten Friedhofs als Mauer des Gedenkens festlegt.

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 73/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

In die Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Offenbach am Main wird ein Paragraph eingefügt, der die Gebühren für die Nutzung der Mauer am Haupteingang des Alten Friedhofs als Mauer des Gedenkens festlegt.

DS I (A) 73
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung wird beschlossen.

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 13.10.2006

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung