Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Oktober 2006

 

 

13.      Stärkung der Hauptschule
Antrag CDU vom 25.09.2006, DS I (A) 69
Az: 000-0002-01/0855#1100/2006
Änderungsantrag SPD, B`90/Die Grünen und FDP vom 12.10.2006,
DS I (A) 69/1
Az: 000-0002-01/0855#1122/2006


Beschlusslage:

DS I (A) 69/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung zu
    berichten, wie sich die Situation bezüglich der Hauptschulabschlüsse in
    Offenbach aktuell darstellt. Insbesondere ist darzulegen, in wie weit  die Quote
    von Schülerinnen und Schülern die die Schule ohne Hauptschulabschluss
    verlassen von dem Landesdurchschnitt und der Situation in vergleichbaren
    Kommunen abweicht und welche Maßnahmen in diesem Bereich Abhilfe
    schaffen könnten.

Hierbei soll insbesondere dargelegt werden:

a) wie die fördernden Maßnahmen zur Nachholung eines Hauptschulabschlusses
    (z.B. Start, FAUB und EIBE) umgesetzt werden und ob diese weiter intensiviert
    werden können,
b) wie sich die Zahl der Abgänger ohne Schulabschluss vergleichend an
    Hauptschulen und Gesamtschulen darstellt und ob eine zusätzliche
    Gesamtschule für Offenbach helfen könnte die Zahl der Schulabgänger ohne
    Abschluss zu verringern,
c) wie der Magistrat, das Staatliche Schulamt und das Hessische Kultus-
    ministerium die Zukunft der Hauptschulen in Hessen einschätzen.

2. Der Magistrat wird gebeten, beim staatlichen Schulamt und dem Hessischen
    Kultusministerium nachzufragen, welche Konsequenzen sie aus der hohen Zahl
    von Schulabgängern ohne Abschluss in Offenbach ziehen.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 69/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung zu
    berichten, wie sich die Situation bezüglich der Hauptschulabschlüsse in
    Offenbach aktuell darstellt. Insbesondere ist darzulegen, in wie weit  die Quote
    von Schülerinnen und Schülern die die Schule ohne Hauptschulabschluss
    verlassen von dem Landesdurchschnitt und der Situation in vergleichbaren
    Kommunen abweicht und welche Maßnahmen in diesem Bereich Abhilfe
    schaffen könnten.

Hierbei soll insbesondere dargelegt werden:

a) wie die fördernden Maßnahmen zur Nachholung eines Hauptschulabschlusses
    (z.B. Start, FAUB und EIBE) umgesetzt werden und ob diese weiter intensiviert
    werden können,
b) wie sich die Zahl der Abgänger ohne Schulabschluss vergleichend an
    Hauptschulen und Gesamtschulen darstellt und ob eine zusätzliche
    Gesamtschule für Offenbach helfen könnte die Zahl der Schulabgänger ohne
    Abschluss zu verringern,
c) wie der Magistrat, das Staatliche Schulamt und das Hessische Kultus-
    ministerium die Zukunft der Hauptschulen in Hessen einschätzen.

2. Der Magistrat wird gebeten, beim staatlichen Schulamt und dem Hessischen
    Kultusministerium nachzufragen, welche Konsequenzen sie aus der hohen Zahl
    von Schulabgängern ohne Abschluss in Offenbach ziehen.

DS I (A) 69
Durch Annahme der DS I (A) 69/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 69:

Der Magistrat wird aufgefordert, in einem II (A) Bericht umfassend über die Situation
an Offenbacher Hauptschulen Auskunft zu geben.

Hierbei soll insbesondere dargelegt werden,

1. woran es liegt, dass 25,6% von Hauptschülern im Schuljahr 2004/2005 keinen
    Hauptschulabschluss erreichten,
2. wie die hohe Zahl von Schulabgängern ohne Hauptschulabschluss verringert
    werden kann,
3. welche Konsequenzen der Magistrat aus dieser erschreckend hohen Zahl von
    Schulabbrechern ziehen wird,
4. welche Vergleichszahlen mit anderen hessischen Städten über fehlende
    Hauptschulabschlüsse vorliegen,
5. wie sich die Zahl der Hauptschüler in den kommenden Jahren in Offenbach
    entwickeln wird,
6. welche Möglichkeiten der Magistrat ergreifen wird, um die Hauptschule in
    Offenbach zu stärken.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 13.10.2006

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung