Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Oktober 2006

 

 

17.      Bebauungsplan Nr. 563 A "Hafen Offenbach, Mainviertel"
hier: Beschluss über das Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4, Abs. 1 Baugesetzbuch

Antrag Magistratsvorlage Nr. 225/06 vom 05.07.2006, DS I (A) 44
Az: 000-0002-01/0817#1053/2006
Ergänzungsantrag SPD, B`90/Die Grünen und FDP vom 12.10.2006,
DS I (A) 44/1
Az: 000-0002-01/0817#1123/2006


Beschlusslage:

DS I (A) 44/1 und DS I (A) 44

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 563A „Hafen Offenbach, Mainviertel" (Anlage 1) sowie die dazugehörenden textlichen Festsetzungen (Anlage 2), jeweils in der Fassung vom 28.06.2006 und die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) in der Fassung vom 28.06.2006 werden dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4, Abs. 1, BauGB, zugrunde gelegt.

1. Der Beschluss DS I (A) 729/1 vom 11.11.2004 – Kosteneinsparung durch
    erneuerbare Energien -  ist auf dem gesamten B-Plan-Gebiet umzusetzen und
    die entsprechenden textlichen Festsetzungen sind vorzunehmen.

2. Die Verkehrsplanung im B-Plangebiet soll in allen Bauabschnitten eine optimale
    Anbindung an den ÖPNV vorsehen.

3. Die Verkehrsführung auf dem Nordring ist so zu gestalten, dass eine
    organische Einheit von Nordend und Hafenviertel erreicht wird.

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 44/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der Beschluss DS I (A) 729/1 vom 11.11.2004 – Kosteneinsparung durch
    erneuerbare Energien -  ist auf dem gesamten B-Plan-Gebiet umzusetzen und die
    entsprechenden textlichen Festsetzungen sind vorzunehmen.

2. Die Verkehrsplanung im B-Plangebiet soll in allen Bauabschnitten eine optimale
    Anbindung an den ÖPNV vorsehen.

3. Die Verkehrsführung auf dem Nordring ist so zu gestalten, dass eine organische
    Einheit von Nordend und Hafenviertel erreicht wird.


DS I (A) 44
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 563A „Hafen Offenbach, Mainviertel" (Anlage 1) sowie die dazugehörenden textlichen Festsetzungen (Anlage 2), jeweils in der Fassung vom 28.06.2006 und die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) in der Fassung vom 28.06.2006 werden dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4, Abs. 1, BauGB, zugrunde gelegt.

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 13.10.2006

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung