Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. November 2006



7.         Zukunft der Stadtentwicklung - hier "Östliche Innenstadt"
Antrag CDU vom 01.11.2006, DS I (A) 76
Az: 000-0002-01/0869#1125/2006
Änderungsantrag SPD, Bündnis`90/Die Grünen und FDP vom 15.11.2006,
DS l (A) 76/1
Az: 000-0002-01/0869#1143/2006
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 15.11.2006, DS I (A) 76/2
Az: 000-0002-01/0869#1144/2006


Beschlusslage:

DS l (A) 76/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt:

1. die bisherigen Maßnahmen und Aktivitäten zur Aufwertung der östlichen
    Innenstadt, unter anderem im Rahmen des Programms Hessische
    Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS) darzustellen und zu
    bewerten.

2. darzulegen, welche zusätzlichen Maßnahmen er für geeignet hält, eine
    weitere Verbesserung der Situation in der östlichen Innenstadt
    herbeizuführen.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 76/2
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, unter Leitung des zuständigen Ordnungs-
    dezernenten, eine Arbeitsgruppe mit der Aufgabe einzurichten, einen Masterplan
    für den Bereich der „Östlichen Innenstadt“ gemäß HEGISS zu entwickeln, um ein
    harmonisches urbanes Leben in diesem Stadtviertel wieder zu ermöglichen.

2. Neben dem Ordnungsdezernenten sollen der Arbeitsgruppe u.a. angehören:
    -    3 Vertreterinnen der Anwohner des Bereichs „Östliche Innenstadt“
    -    1 Vertreterin des Polizeipräsidiums Südosthessen
    -    1 Vertreterin der Staatsanwaltschaft Landgericht Darmstadt Zweigstelle
            Offenbach
    -    2 Vertreterinnen der Sozialbehörden und -dienste der Stadt Offenbach
    -    1 Vertreterin des Jugendzentrums Sandgasse
    -    1 Vertreterin der Ordnungsbehörden und –dienste der Stadt Offenbach
    -    2 Vertreterinnen der Kirchengemeinden dieses Bereiches
    -    4 Vertreterinnen der Schulen und Kindertagesstätten dieses Bereiches
    -    2 Vertreterinnen des Ausländerbeirates der Stadt Offenbach
    -    1 Vertreterin von ESO Eigenbetrieb/ESO GmbH
    -    je 1 Mitglied der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen
             Fraktionen
Die AG beruft, aus dem eigenen Kreis, eine kleinere, arbeitsfähige Kommission zur Entwicklung des Masterplanes.

3. Die Entwicklung des Masterplans sollte folgendermaßen strukturiert sein:
  a.) Gemeinsame Herausarbeitung der Ursachen für die prekäre Situation des
Viertels
Hier sind vor allem die Einschätzungen der Vertreterinnen der Sozialbehörden und
-dienste, die Vertreterin des Jugendzentrums Sandgasse und die Vertreterinnen
der Schulen und Kindergärten zu berücksichtigen.
  b.) Erarbeitung von Lösungsstrategien in den Bereichen der zuvor erhobenen
Ursachen
  c.) Vorstellung der Lösungsstrategien in einer Stadtteilkonferenz
  d.) Gemeinsame Umsetzung der Lösungsstrategien mit den ansässigen Bürgerinnen

4. Der Stadtverordnetenversammlung ist über Tätigkeit und Ergebnisse der
    Arbeitsgruppe monatlich Bericht zu erstatten.

5. Bei positivem Verlauf der AG „Masterplan“, soll der Magistrat in Abstimmung mit
    der Stadtverordnetenversammlung eine Weiterführung des Projektes in weiteren
    Stadtteilen Offenbachs, vorrangig Lauterborn, Eschig und Nordend vorantreiben.


DS l (A) 76/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt:

1. die bisherigen Maßnahmen und Aktivitäten zur Aufwertung der östlichen
    Innenstadt, unter anderem im Rahmen des Programms Hessische
    Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS) darzustellen und zu bewerten.

2. darzulegen, welche zusätzlichen Maßnahmen er für geeignet hält, eine weitere
    Verbesserung der Situation in der östlichen Innenstadt herbeizuführen.

DS I (A) 76
Durch Annahme der DS I (A) 76/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
DS I (A) 76

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, unter Leitung des zuständigen Ordnungs- 
    dezernenten eine Arbeitsgruppe mit der Aufgabe einzurichten, einen Masterplan
    für den Bereich der „Östlichen Innenstadt“ gemäß HEGISS zu entwickeln, um der
    negativen Entwicklung dort Einhalt zu gebieten.

2. Neben dem Ordnungsdezernenten sollen der Arbeitsgruppe u.a. angehören:
     -     Vertreter der Anwohner des Bereichs „Östliche Innenstadt“
     -     Vertreter des PP Südosthessen
     -     Vertreter der StA LG Darmstadt Zweigstelle Offenbach
     -     Vertreter der Sozialbehörden und -dienste der Stadt Offenbach
     -     Vertreter der Ordnungsbehörden und –dienste der Stadt Offenbach
     -     Vertreter der Kirchengemeinden dieses Bereiches
     -     Vertreter der Schulen und Kindertagesstätten dieses Bereiches
     -     Vertreter des Ausländerbeirates der Stadt Offenbach
     -     Vertreter von ESO Eigenbetrieb/ESO GmbH
     -     Vertreter des „Präventionsrates“ der Stadt Offenbach, sofern sie nicht
           bereits in den genannten Gremien eingebunden sind
     -     je 1 Mitglied der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen
           Fraktionen

3. Der aufzustellende Masterplan sieht grundsätzlich folgende Maßnahmen vor:
     -     Einrichtung einer Videoüberwachung im Bereich Karl-/Ziegelstraße
     -     Einsatz von Mitarbeitern des Ordnungsamtes zwecks regelmäßiger  
           Streifengänge
     -     Einsatz des wieder einzuführenden Freiwilligen Polizeidienstes mit der
     -     Einsatzpriorität „Östliche Innenstadt“ – Kosten ca. 17 TE p.a.
     -     Regelmäßige Kontrollfahrten des ESO zwecks umgehender Beseitigung von
           Vermüllungen
     -     Intensive Öffentlichkeitsarbeit um Ziel und Zweck der Maßnahmen an die
           Bewohner des Viertels zu transportieren und diese zur Unterstützung zu
           gewinnen

4. Der Stadtverordnetenversammlung ist über Tätigkeit und Erfolge der
    Arbeitsgruppe vierteljährlich Bericht zu erstatten.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 20.11.2006

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung