Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 7. Dezember 2006

 

 

8.         Bewahrung christlicher Feste in Kindertagesstätten
Antrag CDU vom 21.11.2006, DS I (A) 89
Az: 000-0002-01/0890#1151/2006
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 06.12.2006, DS I (A) 89/1
Az: 000-0002-01/0890#1179/2006
Änderungsantrag SPD, B’90/Die Grüne und FDP vom 07.12.2006, DS I (A) 89/2
Az: 000-0002-01/0890#1181/2006
Änderungsantrag REP vom 05.12.2006, DS I (A) 89/3
Az: 000-0002-01/0890#1182/2006


Beschlusslage:

DS I (A) 89/2

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die erfolgte Klarstellung der Jugenddezernentin Birgit Simon und des Oberbürgermeisters Horst Schneider, dass traditionelles Liedgut in städtischen Kindertagesstätten nicht verändert werden soll. Sie bekräftigt außerdem die Festlegungen im Qualitätshandbuch des Eigenbetriebes Kindertagestätten Offenbach, die lauten: „Jahreszeiten und kulturelle Feste sind fester Bestandteil des Konzeptes. Die besonderen kulturellen, ethnischen und religiösen Traditionen der Kinder werden berücksichtigt und ihre Familien werden einbezogen.“

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 89/3
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Stadtverordnetenversammlung verurteilt die willkürliche Änderung von Textpassagen verschiedener Kinderlieder anlässlich des St. Martinsumzuges der Kindertagesstätte 8 im Stadtteil Lauterborn.

Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die Verfälschung christlicher Lieder durch die Streichung des Bezuges zu Gott und St. Martin im Speziellen oder dem Christentum im Allgemeinen nicht im Sinne der Stadt Offenbach und der Erziehung unserer Kinder sein kann.

Die Stadtverordnetenversammlung sieht die Aufgabe städtischer Erziehungseinrichtungen nicht darin, eigene Traditionen abzuwandeln oder gar zu verleugnen sondern den Kindern christliches Brauchtum unverfälscht zu vermitteln und im Nebeneinander der unterschiedlichsten Kulturen und Religionen als Leitkultur die gebührende Geltung zu verschaffen.

Der Magistrat wird daher beauftragt zu prüfen und zu berichten,

- wie viele sogenannte 'religionsneutrale' Kindertagesstätten es in der Stadt Offenbach
  gibt und welche dies sind,


- wie sich der Umgang mit christlich-abendländischen Traditionen in den städtischen
  Kindertagesstätten in der Vergangenheit gestaltet hat,

- welche Konsequenzen aus den offensichtlichen Defiziten städtischer Einrichtungen
  bei der Übermittlung christlich-abendländischer Traditionen und Werte an die Kinder
  gezogen werden bzw. wurden,

- inwieweit eine gemeinsame Regelung zwischen städtischen Einrichtungen und den
  Einrichtungen der freien Träger bei der Vermittlung christlich-abendländischer
  Traditionen getroffen werden kann und wie diese aussehen könnte.

DS I (A) 89/2
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die erfolgte Klarstellung der Jugenddezernentin Birgit Simon und des Oberbürgermeisters Horst Schneider, dass traditionelles Liedgut in städtischen Kindertagesstätten nicht verändert werden soll. Sie bekräftigt außerdem die Festlegungen im Qualitätshandbuch des Eigenbetriebes Kindertagestätten Offenbach, die lauten: „Jahreszeiten und kulturelle Feste sind fester Bestandteil des Konzeptes. Die besonderen kulturellen, ethnischen und religiösen Traditionen der Kinder werden berücksichtigt und ihre Familien werden einbezogen.“

DS I (A) 89/1
Durch Annahme der DS I (A) 89/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 89/1:

 

Der Magistrat soll ein Bildungskonzept für Kindertagesstätten entwerfen, die sich im Sinne kindgemäßer, interreligiöser Grundbildung auf die wichtigsten Weltreligionen (Christentum, Islam, Judentum, Buddhismus) beziehen.

DS I (A) 89
Durch Annahme der DS I (A) 89/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 89:

 

Der Magistrat wird beauftragt, im Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach ein verbindliches pädagogisches Konzept umzusetzen, wonach christliche Feste wie St. Martin, Advent, Weihnachten und Ostern auf der Grundlage christlich-abendländischer Traditionen gefeiert werden.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 11.12.2006

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung