Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 16. Februar 2006
9.
Bebauung Buchhügel
Antrag CDU vom 1.2.2006, DS I (A) 972
Az: 000-0002-01/0736#0954/2006
Protokollnotiz
Auf Nachfrage von Herrn Stv. Stirböck erklärt
Herr Oberbürgermeister Schneider: „Wir halten hier für das Protokoll fest, wenn
wir über Siedlungsbeschränkungflächen reden, reden wir über die Flächen, die
nach B-Plan als Wohnbebauung hier durch Beschluss im Parlament einen
Aufstellungsauftrag erhalten haben. Und (dies), wo Herr Kollege Schneider mich
heute hier auch noch einmal gelobt hat und was ich auch in der
Bürgerversammlung gesagt habe, bezieht sich genau auf diesen inhaltlichen
Zusammenhang. Ich halte nach wie vor den Aufstellungsbeschluss für Wohnungsbau
in diesen B-Plan Flächen - so wie das Freiraumentwicklungskonzept ist, wie wir
die Siedlungsränder haben - für städtebaulich verantwortlich und richtig. Aber
weil wir die Siedlungsbeschränkung darauf haben, habe ich dort die Aussage
gemacht: Ich gehe davon aus in diesem Jahrzehnt und auch im nächsten Jahrzehnt
werden wir dort keine Wohnbebauung hinkriegen, weil wir die Siedlungsbe-schränkungsflächen
nicht wegkriegen. Das noch mal zu der ganz klaren Argumentation."
Beschlusslage:
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat wird beauftragt, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Verhinderung weiterer Bebauung –über den aktuellen Stand hinaus- des Bereichs
`Buchhügel´, begrenzt im nordwestlichen Teil durch die Industriebahntrasse, im
südwestlichen Teil durch die verlängerte Rheinstraße bzw. das Tierheim, im
südöstlichen Teil durch die Verlängerung der Weserstraße Richtung Obere
Grenzstraße, im nordöstlichen Teil Goerdelerstraße bis Obere Grenzstraße zu
schaffen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Auszunehmen hiervon sind die Erweiterungsbauten der Theodor-Heuss- bzw.
Käthe-Kollwitz-Schule.
Offenbach a. M., den 17.02.2006
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung