Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 01.09.2006

Eing. Dat. 24.08.2006

 

Nr. 982/12

 

Dez.: I

 

 

 

Öffnung der Schulcafeterien außerhalb der Schulzeiten

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.03.2006, DS I (A) 982
dazu: Magistratsvorlage Nr. 272/06 vom 23.08.2006


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 23.08.2006 folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. an welchen Schulen es möglich ist, die Cafeterien außerhalb der Schulzeiten für Treffen und Veranstaltungen der Schülervertretungen oder anderer Jugendgruppen zu öffnen.

Der Magistrat beantwortet die Vorlage I (A) 835 und erläutert dabei die Möglichkeit, wie Schulturnhallen in den Schulferien, an Wochenenden und abends von Vereinen, Selbsthilfegruppen, Freizeitsportlern sowie Eltern- und Kindgruppen genutzt werden können.

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

 

DS I (A) 982

 

Der Bericht liegt bereits vor.

 

 

 

DS I (A) 982/1

 

Bisher wurde kein Bedarf an Schulturnhallenbelegungen in den Schulferien, an Wochenenden und abends ausgemacht. Eine entsprechende Öffnung war bisher nicht notwendig. Insbesondere in den Ferien nutzen auch die Vereine, Selbsthilfegruppen, Freizeitsportler sowie Eltern- und Kindergruppen die jeweiligen Schulferien für den Urlaub.

 

Ausnahmen gab es bisher lediglich dann, wenn etwa Punktspiele oder Vorbereitungen oder Training für spezielle Wettkämpfe anstanden. Weitere Ausnahmen sind selbstverständlich bei Notwendigkeit und Absprachen möglich.

 

Bei einer generellen Öffnung ist allerdings die Kostenfrage zu beachten: Wasserverbrauch, Warmwasser, Heizungs- und Energiekosten werden steigen. Bisher werden in Offenbach alle Turnhallen bis auf Hausmeisterkosten den Vereinen kostenlos zur Verfügung gestellt, bei den Hausmeisterkosten gibt es eine Kostenrückerstattung bis zu 40 %.

 

Eine Nutzung von Schulturnhallen innerhalb der Schulferien, an Wochenenden und abends sollte daher im Einzelfall unter Berücksichtung der jeweiligen Interessenslage geprüft werden. Eine bisher gängige Praxis in Offenbach, die aus Fachamtssicht bisher zu keinem Unmut innerhalb der jeweiligen Interessensgruppierungen führte.

 

 

DS I (A) 835

 

Beantwortung siehe zuvor durch DS I (A) 982/1.