Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 01.02.2006

Eing. Dat. 01.02.2006

 

Nr. 972

 

 

 

Bebauung Buchhügel
Antrag CDU vom 01.02.2006, DS I (A) 972


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verhinderung weiterer Bebauung –über den aktuellen Stand hinaus- des Bereichs `Buchhügel´, begrenzt im nordwestlichen Teil durch die Industriebahntrasse, im südwestlichen Teil durch die verlängerte Rheinstraße bzw. das Tierheim, im südöstlichen Teil durch die Verlängerung der Weserstraße Richtung Obere Grenzstraße, im nordöstlichen Teil Goerdelerstraße bis Obere Grenzstraße zu schaffen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Auszunehmen hiervon sind die Erweiterungsbauten der Theodor-Heuss- bzw. Käthe-Kollwitz-Schule.


Begründung:

 

Mit dieser Beschlussfassung will die antragstellende Fraktion erreichen, dass auf dem gesamten Buchhügel, nämlich in dem im Tenor beschriebenen Bereich, zukünftig Planungs- und Rechtssicherheit herrscht.

 

Gleichzeitig will die CDU-Fraktion erreichen, dass die jahrelangen politischen Diskussionen um die Nutzung dieses Geländes ein Ende finden.

 

Die derzeitige Mehrheitskoalition von SPD/Bündnis90-DieGrünen/FWG versteifte sich Anfang des Jahres 2002 darauf, einen Großteil des Buchhügels dem Wohnungsbau zu widmen und schuf hierbei Aufstellungsbeschlüsse für einen neuen Bebauungsplan. Es wurde behauptet, dass nur durch den Verkauf der stadteigenen Grundstücke die – unstreitig  notwendigen – Erweiterungsbauten für das Berufsschulzentrum auf dem Buchhügel finanziert werden könne.

 

Im Zuge der Auslegung und der öffentlichen Diskussionen um diese geplante Bebauung gab es zahlreiche Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Trägern Öffentlicher Belange. Im Hinblick darauf, dass das betroffene Gebiet regelmäßig überflogen wird, wurde es unter den Begriff „Siedlungsbeschränkungsgebiet“ subsumiert. Damit war keine Wohnbebauung mehr möglich.

Sodann wurden Planungen veröffentlicht, nach welchen der betroffene Bereich dem Gewerbe gewidmet werden sollte. Erst nachdem Anwohnerinnen und Anwohner und viele politische Parteien erneut energischen Widerspruch artikulierten, rückte die derzeitige Koalition von ihren Plänen wiederum ab.

 

Zahlreiche und teure Gutachten zur Bebauung des Buchhügels wurden eingeholt, hohe Finanzmittel hierfür verausgabt.

Tatsache ist und bleibt aber, dass der Buchhügel für die Frischluftversorgung der Offenbacher Innenstadt nach wie vor von höchst evidenter Bedeutung ist, er muss in seinem bisherigen Zustand verbleiben.

 

Der vielfach vorgetragenen Argumentation, an einigen Stellen des Buchhügels, beispielsweise auf Schulhöfen oder in der Umgebung der Oppelnerstraße, könne eine „Umgebungsbebauung“ gemäß § 34 BauGB durchgeführt werden, kann sich die antragstellende Fraktion nicht anschließen. Noch auf der Bürgerversammlung am 13. Januar 2006 wurde diese Planungsvariante vorgestellt und von führenden Mitarbeitern von Magistrat und Verwaltung verteidigt.

Auch diese Argumentation rief heftigen Widerspruch bei allen Betroffenen hervor. Auch die antragstellende Fraktion kann nicht erkennen, dass es sich bei den vorgestellten und schon mehrfach veröffentlichten Planungen um eine „Umgebungsbebauung“ nach § 34 BauGB handeln soll.

Auch hier ist Rechts- und Planungssicherheit notwendig.

 

Hingegen ist der Bereich südöstlich der Berufsschulen im gültigen Flächennutzungsplan gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB privilegiert mit „........ Einrichtungen des Gemeinbedarfs, wie mit Schulen ...... sowie die Flächen für Sport- und Spielanlagen .......“.

 

Die Schulbauerweiterung ist unstreitig notwendig; der Magistrat ist aber aufzufordern, von seinem bisherigen „Zick-Zack-Kurs“ auf eine klare Linie einzuschwenken. Gleichzeitig ist er aufzufordern, das von der Stadtverordnetenversammlung im Spätsommer 2005 geforderte Finanzierungskonzept für die Schulerweiterung endlich vorzulegen. Dies ist seit 01.01.2006 überfällig.