Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.02.2006

Eing. Dat. 23.02.2006

 

Nr. 988

 

Dez.: I (Amt 60)

 

 

Zusätzliche Baumaßnahmen im Rahmen des Rückbaus der Hafenbahngleise
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 061/06 vom 22.02.2006, DS I (A) 988


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Den zusätzlichen Baumaßnahmen:
    Lückenschluss des Radweges unter Carl-Ulrich-Brücke, Herstellung von
    Parkplatz- und Grünflächen im Bereich Parkplatz Mainufervorgelände, Schaffung
    Aktionsgleis und Radwegneubau zwischen Karlstraße und Allessa-Chemie, nach
    der von der SOH in Verbindung mit dem Amt für Stadtplanung und Bau-
    management sowie Dritten erstellten Planung mit einem Kostenanteil in Höhe von
    227.000 € brutto für die zusätzlichen Baumaßnahmen, wird zugestimmt.

2. Die SOH führt die Gesamtbaumaßnahme durch und übernimmt vorgenannte
    Kosten. Als Gegenleistung für die Übernahme der Kosten für die zusätzliche
    Baumaßnahme erhält die SOH in dem noch durchzuführenden Umlegungs-
    verfahren „Hafen" eine Grundstücksmehrzuteilung im Wert von 227.000 € brutto.

3. Über die Punkte 1. und 2. wird die Verwaltung beauftragt einen Vertrag mit
    der SOH abzuschließen, der folgende Eckpunkte beinhaltet: Qualitätsstandards
    für die Ausführung, Grundsätze für die Aufteilung SOH / Stadt Offenbach mit
    Kostenberechnung, Modalitäten zur Kostenfeststellung nach Herstellung,
    Abnahme und Übergabe der Anlagen an die Stadt Offenbach und die Grundsätze
    der Kostenübernahme im Rahmen einer Umlegung „Hafen" nach § 45 ff. BauGB.


Begründung:

Die SOH beabsichtigt, die Gleisanlage der ehemaligen Hafenbahn von Carl-Ulrich-
Brücke bis Allessa-Chemie zu beseitigen. In Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Stadtplanung und Baumanagement und der SOH in Verbindung mit Dritten wurde geprüft, ob der Gleisrückbau mit schon seit längerem beabsichtigten Gestaltungs- und Wegebaumaßnahmen im Mainvorgelände unter Nutzung größtmöglicher Synergieeffekte zu kombinieren ist.

Die Prüfung ergab folgende zusätzliche Baumaßnahmen, die im Rahmen des Gleisrückbaus begleitend ausgeführt werden sollen:

       Lückenschluss des Radweges als direkte Verbindung von der Unterführung
der Carl-Ulrich-Brücke zur Anbindung an die Zufahrt zum Hafen.

       Umwandlung der Gleisflächen in Parkplatz- und Grünflächen einschließlich
Bepflanzung, Zaunanlage etc. zwischen der Carl-Ulrich-Brücke und dem
östlichen Ende des Parkplatzes.

       Schaffung  eines Aktionsgleises zwischen Schloßstraße und Karlstraße
durch Auffüllung des Gleisbereiches mit einer wassergebundenen Decke zur
Nutzung als Spiel- und Aktionsfläche in Abstimmung mit der Hochschule für
Gestaltung.

       Neubau eines Radweges auf der südlichen Gleistrasse zwischen Karlstraße
und Allessa-Chemie zur Entlastung des stark frequentierten
Mainuferradweges. (Länge = 360 m, Breite = 3 m)

Die SOH übernimmt Ausführung und Finanzierung der Gesamtbaumaßnahme. Als Gegenleistung für die Kostenübernahme der zusätzlichen Baumaßnahme erhält die SOH in der noch durchzuführenden Grundstücksneuordnung „Hafen" (Umlegung nach § 45 ff. BauGB) eine Grundstücksmehrzuteilung ohne Geldausgleich in Höhe der Kosten für die zusätzlichen Baumaßnahmen. Die der SOH im Umlegungsverfahren „Hafen" zu gewährende Mehrzuteilung geht zu Lasten des städtischen Anspruchs. Da die Stadt Bruttobauland im Wert von rd. 1,0 Mio € in das Verfahren einbringt, ist diese Vorgehensweise unproblematisch. Das Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften hat einer entsprechenden Minderzuteilung ohne Geldausgleich zugestimmt.

Über die Ausführungsmodalitäten und den Kostenausgleich über das Umlegungs­verfahren gemäß Ziffer 1. und 2. ist ein Vertrag mit der SOH zu abschließen.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen zur Einsichtnahme aus.