Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.02.2006
Eing. Dat. 23.02.2006
Nr. 989
Dez.: I (Amt 62)
Bebauungsplan Nr. 555 (Offenbach Süd, östlich der Rheinstraße)
Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 066/06 vom 22.02.2006, DS I (A) 989
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 555 (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2), beide in der Fassung vom 15.02.2006, für das Gebiet südlich der verlängerten Weserstraße, zwischen Rheinstraße und der neuen Anlage des Kleingartenvereins „KGV Odenwaldring“ werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (in der Fassung vor dem 20.07.2004) gebilligt.
Begründung
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird die planungsrechtliche Grundlage für eine Erweiterung der kleingärtnerischen Nutzung am südlichen Buchhügel geschaffen. Gleichzeitig stellt der Bebauungsplan Rechtssicherheit für die im Plangebiet bestehenden Kleingärten her und setzt darüber hinaus eine Erweiterungsfläche für das Tierheim fest. Weitere Ausführungen können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf entnommen werden.
Mit dem Billigungsbeschluss kann auch die zweite Phase der Bürgerbeteiligung beginnen. Nach den Überleitungsvorschriften des § 244 BauGB findet das Baugesetzbuch in der vor dem 20.07.2004 geltenden Fassung Anwendung.
Anlagen
1. Planentwurf (Stand 15.02.2006)
2. Begründung (Stand 15.02.2006)
3. Auswertung des Vorverfahrens
Verteiler:
14 x UPB
14 x HFB (Anlage 2 und Anlage 3)
7 x Fraktionen
2 x Büro