Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.02.2006

Eing. Dat. 23.02.2006

 

Nr. 989

 

Dez.: I (Amt 62)

 

 

Bebauungsplan Nr. 555 (Offenbach Süd, östlich der Rheinstraße)
Billigung des Planentwurfes

Antrag Magistratsvorlage Nr. 066/06 vom 22.02.2006, DS I (A) 989


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:


Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 555 (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2), beide in der Fassung vom 15.02.2006, für das Gebiet südlich der verlängerten Weserstraße, zwischen Rheinstraße und der neuen Anlage des Kleingartenvereins „KGV Odenwaldring“ werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (in der Fassung vor dem 20.07.2004) gebilligt.


Begründung

 

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird die planungsrechtliche Grundlage für eine Erweiterung der kleingärtnerischen Nutzung am südlichen Buchhügel geschaffen. Gleichzeitig stellt der Bebauungsplan Rechtssicherheit für die im Plangebiet bestehenden Kleingärten her und setzt darüber hinaus eine Erweiterungsfläche für das Tierheim fest. Weitere Ausführungen können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf entnommen werden.

 

Mit dem Billigungsbeschluss kann auch die zweite Phase der Bürgerbeteiligung beginnen. Nach den Überleitungsvorschriften des § 244 BauGB findet das Baugesetzbuch in der vor dem 20.07.2004 geltenden Fassung Anwendung.

Anlagen

1. Planentwurf (Stand 15.02.2006)

2. Begründung (Stand 15.02.2006)

3. Auswertung des Vorverfahrens


Verteiler:
14 x UPB
14 x HFB (Anlage 2 und Anlage 3)

  7 x Fraktionen
  2 x Büro