Quelle: pio.offenbach.de
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.06.2006
Eing. Dat. 22.06.2006
Nr. 32
Dez.: I (Amt 60)
Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 624 mit der Bezeichnung
„Rumpenheim - Am Weingartsweg“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 203/06 vom 21.06.2006, DS I (A) 32
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt
beschließt:
Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Rumpenheim, Flur 2, westlich
der Straße „Kleines Gässchen“, im Bereich zwischen der Mainkurstraße im Süden
und dem Maindamm im Norden ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung
Rumpenheim, Flur 2, Nrn. 43/1, 44/1, 46, 47, 50, 51, 54, 55, 59, 60, 61, 62,
63, 64, 65, 66, 67, 68, 69/1, 69/2, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80,
96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111,
112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126/3,
127, 129, 130/1, 131/1, 132/1, 255, 256/1, 256/2, 257, 258, 372 (Kleines
Gässchen, teilweise), 373 (Mainkurstraße, teilweise), 374 (Fachweg, teilweise),
375 (Mittelweg, teilweise), 382/1 (Weg), 382/2 (Weg, teilweise), 385/3 (Weg,
teilweise), 389/3 (teilweise).
Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan
dargestellt.
Begründung:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 624 soll das Planungsrecht zur Entwicklung eines neuen Wohngebietes am westlichen Rand des Stadtteils Rumpenheim geschaffen werden.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 2,79 ha.
Das Gebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Anlage:
Übersichtsplan mit Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches
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