Quelle: pio.offenbach.de
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 07.08.2006
Eing. Dat. 06.07.2006
Nr. 44
Dez.: I (Amt 60)
Bebauungsplan Nr. 563 A „Hafen Offenbach, Mainviertel"
hier: Beschluss über das Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4, Abs. 1 Baugesetzbuch
Antrag Magistratsvorlage Nr. 225/06
vom 05.07.2006, DS I (A) 44
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt
beschließt:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 563A „Hafen Offenbach, Mainviertel"
(Anlage 1) sowie die dazugehörenden textlichen Festsetzungen (Anlage 2),
jeweils in der Fassung vom 28.06.2006 und die Begründung mit Umweltbericht
(Anlage 3) in der Fassung vom 28.06.2006 werden dem Beteiligungsverfahren der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4, Abs. 1, BauGB,
zugrunde gelegt.
Begründung:
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 563A ist es, die planungsrechtliche Grundlage für
die städtebauliche Entwicklung des Hafens Offenbach, Mainviertel, zu schaffen.
Der vorliegende Bebauungsplan-Vorentwurf baut auf dem städtebaulichen
Rahmenplan Hafen Offenbach auf, der in der Sitzung der Stadtverordneten-versammlung
am 08.07.2004 als Grundlage der Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen
wurde.
Für das weitere Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes ist nunmehr gem. § 4,
Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange erforderlich.
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