Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 25. Januar 2007

 

 

 

15.      Auswirkungen der Siedlungsbeschränkungsflächen
Antrag SPD, B90/Die Grünen und FDP vom 05.12.2006, DS I (A) 118
Az: 000-0002-01/0932#1200/2007
Ergänzungsantrag SPD, B90/Die Grünen und FDP vom 05.12.2006,
DS I (A) 118/1
Az: 000-0002-01/0932#1201/2007


Beschlusslage:

DS I (A) 118 und DS I (A) 118/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach stellt fest, dass der
    neue Siedlungsbeschränkungsbereich (Beschluss der Regionalversammlung
    Südhessen vom 24.11.2006) zu deutlichen, zusätzlichen und nicht
    hinnehmbaren Belastungen und Verlust von städtebaulichen Entwicklungs-
    flächen im Vergleich zum rechtsgültigen Siedlungsbeschränkungsbereich des
    Regionalplan Südhessen (RPS) 2000 führt.

2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach fordert daher den
    Hessischen Landtag auf, den Entwurf des Landesentwicklungsplans
    Erweiterung Flughafen Frankfurt Main (LEP EFFM, 2006) zurückzuweisen, da
    es aufgrund der Vorgaben aus dem LEP (Anzahl der Flugbewegungen) eine
    Anpassungspflicht für den Regionalplan mit der Folge gibt, dass
    entsprechende Siedlungsbeschränkungsflächen auszuweisen sind.

3. Bei der Bewertung der geplanten Ausbaumaßnahmen am Frankfurter
    Flughafen fordert die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach:

   - den Siedlungsbeschränkungsbereich des geltenden Regionalplan
     Südhessen (RPS) 2000 als Bewertungsmaßstab für die Betroffenheit der
     Siedlungszuwachsflächen heranzuziehen.

   - als weiteren Bewertungsmaßstab für die Projektauswirkungen den
     Planfeststellungsbeschluss des Jahres 1971 und die dort abgewogenen
     325.000 jährlichen Flugbewegungen als Bewertungsmaßstab für die
     Betroffenheit in die Abwägung einzustellen.

   - im LEP EFFM 2006 den Planungshorizont 2020 durchgängig für alle
     Bewertungen einzustellen. Ebenso fordert die Stadtverordnetenversammlung
     der Stadt Offenbach die Erstellung eines Umweltberichts der die
     vorstehenden Vorbelastungen und den Planungshorizont 2020
     berücksichtigt. Dieser Umweltbericht wurde bisher nur auf der Grundlage des
     alten und überholten LEP-Entwurfs von 2005 vorgelegt.

   - die im angenommenen Planungshorizont 2015 (Ausblick 2020) in der
     gesetzlichen Nacht stattfindenden Flugbewegungen, inklusive der laut Antrag
     der Fraport AG zugelassenen Ausnahmen (Verfrühungen, Verspätungen), in
     die Lärmauswirkungsbetrachtungen und -bewertungen des LEP EFFM
     einzustellen. Die Stadt Offenbach bekräftigt ihre Forderung nach einem
     Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, ohne Ausnahmen.

4. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat darzulegen:

   - welche Konsequenzen sich aus der neuen Prognose der FRAPORT AG zur
      Entwicklung des Luftverkehrs für die Lärmbelastung in Wohngebieten und in
     Gebieten mit besonderer Schutzfunktion wie Kindergärten und Kranken-
     häuser sowie die Siedlungsbeschänkungsflächen in Offenbach ergeben.

   - welche Belastungen der Luft und des Trinkwassers mit Schadstoffen nach
     dieser Prognose für Offenbach zu erwarten sind.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 118/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Unter dem Punkt 3 ist der folgende Spiegelstrich anzufügen:

• die im angenommenen Planungshorizont 2015 (Ausblick 2020) in der
   gesetzlichen Nacht stattfindenden Flugbewegungen, inklusive der laut Antrag
   der Fraport AG zugelassenen Ausnahmen (Verfrühungen, Verspätungen), in
   die Lärmauswirkungsbetrachtungen und -bewertungen des LEP EFFM
   einzustellen. Die Stadt Offenbach bekräftigt ihre Forderung nach einem
   Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, ohne Ausnahmen.


DS I (A) 118
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach stellt fest, dass der neue
    Siedlungsbeschränkungsbereich (Beschluss der Regionalversammlung Südhes-
    sen vom 24.11.2006) zu deutlichen, zusätzlichen und nicht hinnehmbaren Belas-
    tungen und Verlust von städtebaulichen Entwicklungsflächen im Vergleich zum
    rechtsgültigen Siedlungsbeschränkungsbereich des Regionalplan Südhessen
    (RPS) 2000 führt.

2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach fordert daher den Hessi-
    schen Landtag auf, den Entwurf des Landesentwicklungsplans Erweiterung Flug-
    hafen Frankfurt Main (LEP EFFM, 2006) zurückzuweisen, da es aufgrund der Vor-
    gaben aus dem LEP (Anzahl der Flugbewegungen) eine Anpassungspflicht für den
    Regionalplan mit der Folge gibt, dass entsprechende Siedlungsbeschränkungsflä-
    chen auszuweisen sind.

3. Bei der Bewertung der geplanten Ausbaumaßnahmen am Frankfurter Flughafen
    fordert die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach:

   - den Siedlungsbeschränkungsbereich des geltenden Regionalplan Südhessen
     (RPS) 2000 als Bewertungsmaßstab für die Betroffenheit der
Siedlungszuwachs-
     flächen heranzuziehen.



   - als weiteren Bewertungsmaßstab für die Projektauswirkungen den Planfeststel-
     lungsbeschluss des Jahres 1971 und die dort abgewogenen 325.000 jährlichen
     Flugbewegungen als Bewertungsmaßstab für die Betroffenheit in die Abwägung
     einzustellen.

   - im LEP EFFM 2006 den Planungshorizont 2020 durchgängig für alle Bewertungen
     einzustellen. Ebenso fordert die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
    Offenbach die Erstellung eines Umweltberichts der die vorstehenden Vorbelastun-
    gen und den Planungshorizont 2020 berücksichtigt. Dieser Umweltbericht wurde
    bisher nur auf der Grundlage des alten und überholten LEP-Entwurfs von 2005
    vorgelegt.

4. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat darzulegen:

   - welche Konsequenzen sich aus der neuen Prognose der FRAPORT AG zur Ent-
     wicklung des Luftverkehrs für die Lärmbelastung in Wohngebieten und in Gebie-
     ten mit besonderer Schutzfunktion wie Kindergärten und Krankenhäuser sowie die
     Siedlungsbeschänkungsflächen in Offenbach ergeben.

   - welche Belastungen der Luft und des Trinkwassers mit Schadstoffen nach dieser
     Prognose für Offenbach zu erwarten sind.


 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.01.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung