Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 30.07.2007
Eing. Dat. 09.07.2007
Nr. 118/30
Entwurf Landesentwicklungsplan – Erweiterung Flughafen Frankfurt / Main
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.01.2007, DS I (A) 118
und 118/1
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 25.01.2007 folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach stellt fest, dass der
neue Siedlungsbeschränkungsbereich (Beschluss der Regionalversammlung
Südhessen vom 24.11.2006) zu deutlichen, zusätzlichen und nicht
hinnehmbaren Belastungen und Verlust von städtebaulichen Entwicklungs-
flächen im Vergleich zum rechtsgültigen Siedlungsbeschränkungsbereich des
Regionalplan Südhessen (RPS) 2000 führt.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach fordert daher den
Hessischen Landtag auf, den Entwurf des Landesentwicklungsplans
Erweiterung Flughafen Frankfurt Main (LEP EFFM, 2006) zurückzuweisen, da
es aufgrund der Vorgaben aus dem LEP (Anzahl der Flugbewegungen) eine
Anpassungspflicht für den Regionalplan mit der Folge gibt, dass
entsprechende Siedlungsbeschränkungsflächen auszuweisen sind.
3. Bei der Bewertung der geplanten Ausbaumaßnahmen am Frankfurter
Flughafen fordert die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach:
- den Siedlungsbeschränkungsbereich des geltenden Regionalplan
Südhessen (RPS) 2000 als Bewertungsmaßstab für die Betroffenheit der
Siedlungszuwachsflächen heranzuziehen.
- als weiteren Bewertungsmaßstab für die Projektauswirkungen den
Planfeststellungsbeschluss des Jahres 1971 und die dort abgewogenen
325.000 jährlichen Flugbewegungen als Bewertungsmaßstab für die
Betroffenheit in die Abwägung einzustellen.
- im LEP EFFM 2006 den Planungshorizont 2020 durchgängig für alle
Bewertungen einzustellen. Ebenso fordert die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Offenbach die Erstellung eines Umweltberichts der die
vorstehenden Vorbelastungen und den Planungshorizont 2020
berücksichtigt. Dieser Umweltbericht wurde bisher nur auf der Grundlage des
alten und überholten LEP-Entwurfs von 2005 vorgelegt.
- die im angenommenen Planungshorizont 2015 (Ausblick 2020) in der
gesetzlichen Nacht stattfindenden Flugbewegungen, inklusive der laut Antrag
der Fraport AG zugelassenen Ausnahmen (Verfrühungen, Verspätungen), in
die Lärmauswirkungsbetrachtungen und -bewertungen des LEP EFFM
einzustellen. Die Stadt Offenbach bekräftigt ihre Forderung nach einem
Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, ohne Ausnahmen.
4. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat darzulegen:
- welche Konsequenzen sich aus der neuen Prognose der FRAPORT AG zur
Entwicklung des Luftverkehrs für die Lärmbelastung in Wohngebieten und in
Gebieten mit besonderer Schutzfunktion wie Kindergärten und Kranken-
häuser sowie die Siedlungsbeschänkungsflächen in Offenbach ergeben.
- welche Belastungen der Luft und des Trinkwassers mit Schadstoffen nach
dieser Prognose für Offenbach zu erwarten sind.
Die eingegangenen Antworten zum Schreiben des Stadtverordnetenvorstehers
Erik Lehmann sind als Anlagen beigefügt.
Anlagen:
2 Schreiben des Hessischen Landtags
1 Schreiben des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr
und Landesentwicklung
Nachrichtlich:
Zu Ziffer 4 hat der Magistrat bereits berichtet unter DS II (A) 139 u. 118/27