Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.01.2007

Eing. Dat. 19.01.2007

 

 

Nr. 115/1

 

 

 

 

 

 

Teen-Courts an Offenbacher Schulen
Ergänzungsantrag CDU vom 18.01.2007, DS I (A) 115/1


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob die für Offenbach zuständige Staatsanwaltschaft beim Landgericht Darmstadt und die zuständigen Polizeibehörden bereit sind, ein Projekt „Teen Court“ in Offenbach einzurichten.


Begründung:

Der Ursprungsantrag beinhaltet lediglich die Offenbacher Schulen als Adressaten. Damit führt der Antrag jedoch nicht zum Erfolg. Teen Courts sind grundsätzlich Projekte, die unter Federführung der Staatsanwaltschaft eingerichtet werden.

 

Wenn ein Jugendlicher Straftäter geständig und reuig ist und sich bereit erklärt, am Teen Court freiwillig mit zu wirken, sieht die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung ab und weist den Fall dem Schülergericht zu. Akzeptiert der Jugendliche den Richterspruch des Schülergremiums, ist der Fall abgeschlossen. Sind erzieherische Maßnahmen eingeleitet worden, kann die Staatsanwaltschaft nach § 45 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz von einer Strafverfolgung absehen.

 

Der Magistrat muss daher zunächst bei den Strafverfolgungsbehörden Einvernehmen herstellen und in einem zweiten Schritt bei weiterführenden Schulen anfragen. Darüber hinaus müssen die Teen Courts nicht ausschließlich an Schulen gebildet werden. Auch Jugendverbände können diese Aufgaben übernehmen.