Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2007

 

 

10.      Erweiterung der Erich-Kästner Schule / Eichendorffschule als ganztägig
arbeitende Schulen
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 057/07 vom 07.03.2007, DS I (A) 133
Az: 000-0002-01/0948#1226/2007


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:


1. Der Erweiterung der Erich-Kästner-Schule / Eichendorffschule als ganztägig
    arbeitende Schulen, nach der von der EEG (Entwicklungs- und Erschließ-
    ungsgesellschaft mbH) in Verbindung mit Dritten erstellten und vom
    Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit
    1.600.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsstelle 20000.94670 „Eichendorffschule, Bau-Ganztagsbetreuung“
 
    Haushaltsreste:                    150.000,00 €
    (davon sind noch
    136.217,01 € zu
    übertragen)
    Haushaltsplan 2007:           700.000,00 €
    Haushaltsplan 2008:           750.000,00 €

    Gesamt:                              1.600.000,00 €

    Zur Beauftragung von Leistungen steht im Haushaltsplan 2007 eine VE in
    Höhe von 750.000,00 € zur Verfügung.

3. Beim Hessischen Kultusministerium stehen für bereits anerkannte, ganztägig
    arbeitende Schulen sowie für Schulen, denen künftig durch Landesentscheid
    ein solcher Status zuerkannt wird, Fördermittel aus dem „Investitions-
    programm Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) zur Verfügung. Die
    endgültige Höhe der Förderung wird voraussichtlich Mitte des Jahres
    feststehen. Der Förderbetrag wird bei der Haushaltsstelle 20000.36050 -
    Eichendorff- und Erich-Kästner-Schule, Zuweisung Bundesprogramm
    „Zukunft, Bildung und Betreuung“ (Ganztagsschulprogramm) - veranschlagt.

4. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.



5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungs-
    bescheid und die Einzelgenehmigung der Aufsichtsbehörde vorliegen, da bei
    neuen Investitionen die Zustimmung des RP Darmstadt erforderlich ist.







Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 23.03.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung