Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2007

 

 

13.      Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 129
(Bieber-Waldhof: Südwestliche Ecke des Bebauungsplanes zwischen Seligenstädter Straße und der angrenzenden Bebauung an der Goldbergstraße)
1. Aufhebungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
2. Frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 063/07 vom 07.03.2007, DS I (A) 136
Az: 000-0002-01/0951#1229/2007


Beschlusslage:

Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Aufhebungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)

Der am 01.06.1979 rechtsverbindlich gewordene Bebauungsplan Nr. 129 für das Gebiet in der Gemarkung Bieber zwischen der Bundesstraße B 448 und der nördlichen Grenze der Seligenstädter Straße ist teilweise aufzuheben. Das von dieser Teilaufhebung berührte Gebiet (s. Anlage) liegt nördlich der Seligenstädter Straße und beinhaltet die Grundstücke mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Bieber, Flur 6 Flurstücke Nr. 1091/1, 1091/4 und Flur 13 Flurstücke Nr. 227/13, 227/14 und 227/15.

2. Frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Im Teilaufhebungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 129 ist von der vorgezogenen Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 abzusehen.

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 23.03.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung